Wer Inhalte im Internet veröffentlicht, hat öfter mit dem Urheberrecht zu tun, als man annehmen würde. Worauf Sie achten sollten, um eine Abmahnung und mitunter beträchtliche Kosten zu vermeiden.
Das Internet gibt jedem die Möglichkeit, selbst Autor zu werden. Manche gründen ihre eigene „Zeitung“ und kommentieren das politische Weltgeschehen, andere zeigen die Partyhighlights ihres letzten Wochenendes. Was auch immer Sie mitteilen wollen: Das Urheberrecht gilt auch im World Wide Web.
Verbreiten von Musik und Filmen kann Konsequenzen haben
Aktuelle Blockbuster auf Streaming-Plattformen anzubieten, ist nicht nur „böse“, sondern auch strafbar. So viel ist klar. Dass auch das Teilen von Filmen und Musik über eMule, BitTorrent & Co rechtliche Konsequenzen haben kann, hat sich ebenfalls herumgesprochen. Gern übersehen werden Urheberrechtsansprüche aber bei „Eigenproduktionen“: dann, wenn das eigene Werk mithilfe Fremder aufgewertet werden soll.
Der eigene Reiseführer
Ein Beispiel aus der Praxis: Anna kommt gerade von ihrem Traumurlaub zurück und möchte ihre Ausflugstipps mit der Welt teilen. Stellen Sie sich vor, es gäbe kein Internet: Würde Anna auf die Idee kommen, Fotos aus Reiseführern auszuschneiden, sie zusammen mit ihrem Text zu kopieren und in der Stadt zu verteilen? Wahrscheinlich nicht. Sie hätte wohl Bedenken, „ob das geht“, da die Fotos dem Verlag „gehören“.
Auch digitale Bilder gehören jemandem
Doch das Internet ist heute fast eine Selbstverständlichkeit. Und Anna veröffentlicht ihre Reisetipps in einem Internetblog. Ihre eigenen Schnappschüsse sind ihr nicht gut genug. Kein Problem, sie startet die Google-Bildsuche! Binnen kurzer Zeit hat Anna passende Fotos gefunden und auf ihren Blog gestellt. Das ging schnell und einfach. Dass auch digitale Bilder jemandem „gehören“, übersieht Anna, schließlich waren die Bilder in Google zu finden. Ein ganz anderer Fall, oder etwa doch nicht?