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UPC: VKI-Verbandsklage - 19 Klauseln gesetzwidrig

Der VKI hat eine Verbandsklage gegen UPC geführt und bei 19 von 22 eingeklagten Klauseln vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen. Das Urteil bringt für die Telekommunikationsbranche wesentliche Beschränkungen im Sinne des Verbraucherschutzes.

Auswirkungen auf die gesamte Telekom-Branche

Der VKI führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Verbandsklage gegen UPC und konnte sich bei 19 von 22 Klauseln durchsetzen. Das Verfahren wurde durch drei Instanzen geführt. Durch das Urteil ergeben sich für die gesamte Telekom-Branche wesentliche Beschränkungen im Sinne des Verbraucherschutzes. So bringt das Urteil beispielsweise

  • eine Beschränkung der Telekomunternehmen bei der Durchführung von Vertrags- und Entgeltänderungen,
  • es verhindert das Aufdrängen von betreiberseitigen E-Mail-Adressen für wichtige Mitteilungen,
  • bestärkt den Anspruch von Kunden auf eine Papierrechnung und begrenzt Ausreden für Leistungsunterbrechungen.

UPC hat vom Gericht vier Monate Zeit bekommen, die Klauseln für den Abschluss von Neuverträgen zu sanieren. Weiters darf sich UPC bei bestehenden Verträgen auf diese und sinngleiche Klauseln nicht berufen.

Details zu den Klauseln finden Sie auf der Homepage der VKI-Rechtsabteilung: www.verbraucherrecht.at

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