Timesharing ist eine teure und unflexible Art, Urlaub zu machen. Für gar nicht so wenig Geld muss man jedes Jahr am selben Ort zur selben Zeit Urlaub machen und zahlt zusätzlich Betriebskosten. Dies hat sich bereits herumgesprochen.
Konsumenten möchten Vertrag loswerden
Viele Konsumenten, die einst übereilt einen Timesharing-Vertrag abgeschlossen haben, möchten diesen wieder loswerden. Aber: Es gibt keinen Markt für gebrauchte Teilzeitnutzungsrechte, und viele Timesharing-Unternehmen sehen in ihren Vertragsbedingungen keinen vorzeitigen Ausstieg vor. Diese Zwangslage machen sich windige Unternehmen zu Nutze.
Fragwürdige Briefe
Sie verschicken an Inhaber von Teilzeitnutzungsrechten Briefe, in denen ein günstiger Ausstieg versprochen wird. Diese Schreiben lauten ungefähr so: „Ein Interessent aus Asien (manchmal auch aus Russland) wäre bereit, für Ihr Recht zu bezahlen. Abgewickelt wird alles über einen Notar. Keinerlei Risiken für Sie, Sie brauchen nur die Gebühren (genannt wird meist eine drei- bis vierstellige Summe in Euro) zu bezahlen.“
Normalerweise zahlt Käufer nicht Verkäufer
Spätestens hier sollte man hellhörig werden: Denn normalerweise ist es der Käufer, der die Gebühren zahlen muss, und nicht der Verkäufer. Daher ist zu vermuten, dass dieser Interessent gar nicht existiert und man nach Überweisen der Summe nie mehr etwas von der Firma hört. Es ist nämlich reichlich unwahrscheinlich, dass jemand ganz dringend in einen Timesharing-Vertrag einsteigen will. Denn es hat sich bereits herumgesprochen, dass Timesharing gar nicht günstig ist.
Weitere Informationen zum Thema Timesharing finden Sie unter www.europakonsument.at .