Damit der letzte Wille auch erfüllt wird, sind einige Dinge zu beachten. Auch formale Vorschriften spielen eine Rolle.
Testament: Was soll mit dem Besitz passieren?
Wer etwas zu vererben hat, macht sich meist viele Gedanken darüber, was mit seinem Besitz passieren soll, wenn er einmal nicht mehr lebt. Wo ist das mühsam Geschaffene in guten Händen? Wie sichert man Kinder am besten ab? Wie kann man der Lieblingsnichte etwas zukommen lassen? In welcher Form kann man sich bei guten Freunden oder bei Personen, die einem besonders geholfen haben, am besten bedanken?
Gesetzliche Erbfolge ...
Stirbt jemand ohne letztwillige Verfügung (Testament) oder ist diese formal ungültig, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Sie regelt, wer innerhalb der Familie Vorrang hat, wenn es ums Erben geht. Das bedeutet, dass zunächst einmal die leiblichen Kinder, auch die unehelichen sowie Adoptivkinder, zu gleichen Teilen bedacht werden. Leben noch alle Töchter und Söhne der verstorbenen Person, so wird das Erbe unter ihnen zu gleichen Teilen geteilt.
... reine Familiensache
Ist eines der Kinder der verstorbenen Person selbst bereits verstorben, dann wird es durch seine Kinder repräsentiert – sofern es welche gibt. Kann ein "weggefallenes" Kind der verstorbenen Person von niemandem repräsentiert werden (weil keine erbberechtigen Kinder, Enkel, Urenkel etc. vorhanden sind), so wächst sein Anteil verhältnismäßig seinen Geschwistern zu.
Erbschaft: Keine Nachkommen
Gibt es keine Nachkommen, so fällt das Erbe den Eltern der verstorbenen Person zu. Sind diese bereits verstorben, kommen deren andere Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen der verstorbenen Person zum Zug. Gibt es in dieser Linie keine Erben, so sind die Großeltern bzw. deren Nachkommen, also die blutsverwandten Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen sowie deren Nachfahren erbberechtigt. Gibt es keine lebenden Nachkommen, Eltern oder Großeltern, so fällt das Erbe den Urgroßeltern der verstorbenen Person zu, allerdings nicht deren Nachkommen. Sind diese ebenfalls bereits verstorben und werden auch keine anderen Erben gefunden, so fällt der Nachlass dem Staat zu.