Feuerwerk und Kracher gehören zu Silvester wie der Donauwalzer. Das Pyrotechnikgesetz untersagt das Zünden von Feuerwerkskörpern in verbautem Gebiet. Wer haftet für Schäden – an Kleidung, Gebäuden oder gar Personen?
Versicherungsfrage
Um Schadenersatz zu erhalten, muss erst der Verursacher ausfindig gemacht werden. Ist dies nicht sofort möglich, sollte man sich vor allem bei schwereren Schäden nicht scheuen, bei der Polizei Anzeige gegen unbekannte Täter zu erstatten. Besitzt der Urheber eine Haftpflichtversicherung, wird der Versicherer entscheiden, ob der Schaden aus der Versicherung gedeckt wird. Die Haftpflichtversicherung leistet nämlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz (darunter fiele auch das bewusste In-Kauf-Nehmen einer Gefahr). Auch eine Unfallversicherung wäre eventuell heranzuziehen, wenn man selbst zu Schaden kommt.