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Rücktrittsrecht - Übereilte Spende

Vor kurzem wurde ich auf der Straße zu einem Spendendauerauftrag überredet. Eigentlich will ich dieser Organisation aber nichts spenden. Kann ich meinen Dauerauftrag rückgängig machen?
Ja. Seit Oktober 1999 gibt es auch im Zusammenhang mit Spenden den Schutz vor Überrumpelung nach dem Konsumentenschutzgesetz. Wenn Sie auf der Straße oder an der Haustür übereilt einen Spendendauerauftrag erteilt haben, können Sie in der Regel davon binnen einer Woche zurücktreten, wenn Sie bei der Unterzeichnung über Ihr Rücktrittsrecht informiert worden sind. Haben Sie keine solche Information erhalten, dann verlängert sich diese Rücktrittsfrist auf einen Monat. Zweckmäßigerweise sollten Sie dem Verein Ihren Rücktritt per eingeschriebenem Brief bekannt geben. Achtung: Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie aus eigener Initiative einem Verein eine Spende überwiesen haben!

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