Unerwünschte Werbung: Trotz des Aufklebers „Bitte kein Reklamematerial“ fand Herr G. immer wieder Flugblätter an seiner Wohnungstüre.
Kühl abgeblitzt
Rechtlich kann man dagegen mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Doch dieser Weg schien Herrn G. zu aufwendig. Daher probierte er es mit einer Beschwerde beim Österreichischen Werberat, einem offiziellen Gremium der Wirtschaftskammer Österreich. Laut dessen Homepage www.werberat.at können sich dort Konsumenten beschweren, „die sich durch eine Werbemaßnahme belästigt, verletzt oder irregeführt fühlen“.
Der Werberat würdigte Herrn G. jedoch keiner Antwort. Und auf unsere Nachfrage teilte man uns mit: „Solange Flugzettel-Werbung inhaltlich unbedenklich ist, schreitet der Werberat nicht ein. Das Verteilen von Flugzetteln ist in Österreich per se nicht verboten. Wenn sich Herr G. in seinen Rechten verletzt fühlt, muss er den Rechtsweg beschreiten.“