"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Cover-Direkt wollte die Stornogebühr nicht übernehmen.
Herr Mang freute sich riesig auf den Afrika-Urlaub. Doch am Abreisetag erkrankte er schwer und statt zum Flughafen musste er ins Spital fahren. Aber wenigstens hatte er eine Reisestornoversicherung abgeschlossen. Er überredete seine Frau, wie geplant Urlaub zu machen. Gleich nach ihrer Ankunft in Afrika teilte Frau Mang dem Reiseleiter mit, dass ihr Mann krank geworden war und daher nicht mitreisen konnte. Zusätzlich meldete bald darauf Herr Mang dem Reiseveranstalter sowie Cover-Direkt, der Servicestelle der Europäischen Reiseversicherung, dass er seine Reise krankheitshalber nicht antreten hatte können und diese folglich storniert werden musste.
Drei Tage nach Erkrankung
Einige Wochen danach erhielt er ein Schreiben von Cover-Direkt: Da die Stornierung der Buchungsstelle zu spät gemeldet worden sei (statt binnen 48 Stunden erst drei Tage nach Eintritt des Stornofalles), könne die Stornogebühr (2.167 Euro) nicht übernommen werden. Herr Mang wandte sich daraufhin mit der Bitte, ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen, an uns.
Unmittelbare Meldung
In unserem Interventionsschreiben wiesen wir die Europäische Reiseversicherung darauf hin, dass Frau Mang unmittelbar nach ihrer Ankunft in Afrika den Reiseleiter über die Erkrankung ihres Mannes informiert hatte und diese zudem zwei Tage danach sowohl dem Reiseveranstalter als auch Cover-Direkt bekannt gegeben worden war.
Kein Einfluss auf Stornogebühr
Ob die Meldung am Abreisetag selbst oder drei Tage später erfolgt, habe keinerlei Einfluss auf die Höhe der Stornogebühr (sie beträgt in beiden Fällen 85 Prozent des Reisepreises). Mit zu spät erstatteter Meldung könne die Ablehnung der Kostenübernahme daher nicht begründet werden. Der zuständige Sachbearbeiter entschuldigte sich: Cover-Direkt war ein Fehler unterlaufen. Herrn Mang wurden die 2.167 Euro überwiesen.