„Entdecken Sie den Unterschied zwischen Perfektion und Konfektion.“ So bewirbt Prince of Wales in ganzseitigen Zeitungsinseraten seine Produkte, die als Maßanzüge ausgegeben werden. Vielleicht sollte sich Ricky K., seines Zeichens Gründer und Geschäftsführer der besagten Firma, diese Aufforderung selbst zu Herzen nehmen. Denn mit Maßarbeit haben seine Produkte herzlich wenig zu tun. Das ist zumindest einer Einstweiligen Verfügung zu entnehmen, die das Wiener Handelsgericht bereits im Oktober 2002 erlassen hat.
Noble Adressen
Noble Adressen mag er sich ja ausgesucht haben – Prince-of-Wales-Filialen befinden sich am Graben und auf dem Kohlmarkt in der Wiener Innenstadt. Auch das „stilvolle Ambiente“ seiner „Maßateliers“ mag noch durchgehen. Doch die Art und Weise, wie einer seiner „persönlichen Berater“ Maß anlegt, würde Kenner der Materie bereits stutzig machen. Vermessen werden Halsumfang und Brustumfang, unmittelbar danach bekommt der Kunde ein fertiges Sakko zum Anprobieren, Armlänge und Sakkolänge werden durch Abstecken des fertigen Sakkos markiert.
Eine Dienstleistung, die auch beim Textildiskonter angeboten wird. Weder Achselbreite und Schrittlänge noch Oberschenkel- oder Hüftumfang werden vermessen. Der Kunde wird nicht einmal danach gefragt, ob er eher ein taillen- oder ein schulterbetontes Sakko bevorzugt. Vielen Kunden, die noch nie die Dienste eines Maßschneiders in Anspruch genommen haben, würde das vermutlich gar nicht auffallen.
Das böse Erwachen
Das böse Erwachen kommt erst dann, wenn der Anzug wieder und wieder anprobiert werden muss und er einfach nicht passen will. Ein verblüffter Kunde berichtete gar, dass man ihm den Anzug ohne letzte Anprobe übergeben wollte. Das soll maßgeschneidert sein? Laut Gerichtsbeschluss handelt es sich lediglich um „geänderte Konfektionsware“. Dabei den Eindruck zu erwecken, es handle sich um einen Maßanzug, sei wettbewerbswidrig und irreführend. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.