Einzahlungen in einen Pensionsinvestmentfonds (PIF) werden bis zu einem jährlichen Einzahlungsbetrag von 1000 Euro (13.760 Schilling) mit einer staatlichen Prämie von derzeit 3,5 Prozent (482 Schilling) gefördert.
Pensionsinvestmentfonds - Förderungen
Dieser Prozentsatz kann in Zukunft je nach Marktgegebenheiten schwanken. Die Auszahlungen des PIF sind nicht prinzipiell einkommensteuerpflichtig (im Gegensatz zur ASVG-Pension).
Auch wenn bei mehreren Banken PIFs eingerichtet wurden oder andere geförderte Formen der Altersvorsorge bestehen (freiwillige Höherversicherung bei der gesetzlichen Sozialversicherung, Pensionszusatzversicherung, Einzahlung in betriebliche Pensionskasse), werden nur insgesamt 1000 Euro jährliche Einzahlung mit Prämien gefördert. Einzahlungen, die darüber liegen, werden zwar nicht gefördert, aber sie unterliegen ebenfalls nicht der Kapitalertragssteuer. Die Versicherungssteuer beträgt nur 2,5 Prozent statt der üblichen 4 Prozent. Nicht steuerbegünstigt sind nach Ansicht der Finanz die „Superprämien“, mit denen einige Banken im Jahre 1999 heftig geworben haben. Hier soll KESt fällig werden.
Zur Einkommensteuerpflicht in der Auszahlungsphase ist aus heutiger Sicht Folgendes zu sagen: Laut Bewertungsgesetz kommt die Einkommensteuerpflicht erst dann zum Tragen, wenn der kapitalisierte Wert der Rentenverpflichtungen überschritten wird, also das angesparte Kapital „aufgebraucht“ ist. Ein Beispiel: Sie erhalten ab dem 65. Lebensjahr eine Rente. Aber erst nach zehn Jahren Rentenbezug müssen Sie für die Rente Einkommensteuer zahlen.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in
Wien
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