"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: PayPal Europa verweigert Rückzahlung des Betrags.
Herr Schinko entdeckte auf eBay eine neue, originalverpackte Faxkarte und wollte sie kaufen. Da er über den Verkäufer nichts Näheres wusste und die Faxkarte teuer war, wickelte er den Kauf über das Schutzprogramm PayPal ab und bezahlte vorab für die Ware inklusive Versand 1.525 Dollar. Die Karte wurde geliefert. Allerdings war sie weder originalverpackt noch neu. Der Verbindungsstecker war offensichtlich bereits mehrfach benutzt worden.
Käuferschutzprogramm
Aber wenigstens würde nicht alles für diese Karte ausgelegte Geld verloren sein – dachte Herr Schinko. Zumindest die im Käuferschutzprogramm als Maximalbetrag für Ersatzleistungen vorgesehen 1.000 Euro sollte er wiederbekommen. Herr Schinko kontaktierte PayPal. Ihm wurde geraten, die Ware zurückzuschicken. Im Gegenzug sollte er dann 1.000 Euro zurückerhalten. So retournierte Herr Schinko die Karte. Kurz darauf teilte ihm PayPal aber mit, dass er nun doch kein Geld bekommen werde, weil die Faxkarte nicht erheblich von der Beschreibung abweiche. Jetzt wurde es Herrn Schinko endgültig zu bunt. Von wegen „keine erheblichen Abweichungen von der Beschreibung“: Die Karte war weder originalverpackt noch neu, die Anleitung fehlte … Herr Schinko bat uns um Unterstützung.
Gutschrift und Entschuldigung
Wir leiteten den Fall an unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg weiter (in Luxemburg hat auch PayPal Europa seinen Sitz). Diese intervenierten und wiesen PayPal noch einmal darauf hin, dass die Karte nicht der Beschreibung des Verkäufers entsprochen hatte und PayPal folglich ersatzpflichtig sei. Und endlich erhielt Herr Schinko von PayPal den gesamten Kaufpreis für die Faxkarte (1.108 Euro) gutgeschrieben sowie eine Entschuldigung des Unternehmens für sein Verhalten. Ohne Intervention hätte er weder Karte noch Geld gehabt.