Ein Gästeparkplatz ist meist kostenlos, kann aber unter Umständen richtig teuer werden. Besucher aus der Schweiz erlebten diesbezüglich in Feldkirch ihr blaues Wunder.
Die Gäste wollten im Hotel Post Kaffee trinken und stellten ihren Wagen auf dem hoteleigenen Parkplatz ab. Aber das Restaurant war geschlossen. Kurzerhand besuchte die Gruppe ein Café nebenan. Einige Tage später flatterte den verdutzten Schweizern ein anwaltliches Schreiben ins Haus. Darin wurde ihnen Besitzstörung vorgeworfen und sie wurden aufgefordert, für "Kosten der Parkplatzüberwachung und anwaltliches Einschreiten" inklusive Umsatzsteuer 132 Euro zu entrichten. Rein rechtlich lässt sich daran nicht rütteln, weil es sich um Privatgrund handelt. Ob sich der Hotelbesitzer damit neue Kundenkreise in der Schweiz erschließt, sei allerdings dahingestellt.