Wer bei der Internetplattform Opodo eine Reise bucht, muss damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden obwohl die Reise gar nicht stattfindet. Opodo verlangt nämlich auch ein Bearbeitungsentgelt für Stornierungen, die nicht vom Kunden ausgehen, wenn also zum Beispiel ein gebuchter Flug von der Airline gestrichen wird.
VKI klagt
Einem Konsumenten wurden genau für diesen Fall rund 50 Euro verrechnet. Der VKI klagt die Opodo Ltd nun. Nach Ansicht des VKI darf für eine Stornierung kein Bearbeitungsentgelt verlangt werden, wenn Kunden von der Fluglinie für ihr Rückerstattungsbegehren an den Vermittler verwiesen werden. Nach Klagseinbringung teilte uns OPODO mit, man hätte auf das Bearbeitungsentgelt für die Stornierung aus Kulanz verzichtet und das Entgelt an den Konsumenten bereits überwiesen. Tatsächlich war die Rückerstattung an den Konsumenten nicht erfolgt.