Notebook - Notebook steuerlich absetzen
Wenn Sie also einen Computer anschaffen und diesen in 
der Wohnung aufstellen, nimmt das Finanzamt in der Regel 40 Prozent private 
Nutzung an. Wenn Sie jedoch noch einen zweiten Computer in der Wohnung haben 
oder sich zusätzlich ein Notebook anschaffen, dann sollte die Finanz 100 Prozent 
berufliche Nutzung anerkennen. Argumente für eine berufliche Nutzung sind etwa: 
Fortbildungszwecke, die Entwicklung berufsspezifischer Programme, Vorbereitung 
des Unterrichts, Verwendung im Unterricht ohne Beistellung eines Notebooks durch 
die Schule oder auch die Verwendung im Außendienst.
Die 
Anschaffungskosten sind je nach Nutzungsdauer auf 3 bis 4 Jahre verteilt als 
Werbungskosten anzuführen. Alle mit dem Betrieb des Computers verbundenen 
Ausgaben, zum Beispiel für Disketten, Handbücher, Wartungskosten, Papier, Maus, 
Scanner, Modem, zählen im Jahr der Zahlung zu 100 Prozent als Werbungskosten, 
sofern sie unter 400 Euro liegen. Im Zusammenhang mit dem Computer verwendete 
Internetanschlüsse sind abzugsfähig, zum Beispiel die Providergebühr, anteilige 
Telefon- und Leitungskosten, auch Kosten für spezielle Anwendungsbereiche wie 
Nutzungsgebühren für das Rechtsinformationssystem oder Ähnliches.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, 
Steuerberaterin in 
Wien
Internet: http://www.human-money.at
        