Notebook - Notebook steuerlich absetzen
Wenn Sie also einen Computer anschaffen und diesen in
der Wohnung aufstellen, nimmt das Finanzamt in der Regel 40 Prozent private
Nutzung an. Wenn Sie jedoch noch einen zweiten Computer in der Wohnung haben
oder sich zusätzlich ein Notebook anschaffen, dann sollte die Finanz 100 Prozent
berufliche Nutzung anerkennen. Argumente für eine berufliche Nutzung sind etwa:
Fortbildungszwecke, die Entwicklung berufsspezifischer Programme, Vorbereitung
des Unterrichts, Verwendung im Unterricht ohne Beistellung eines Notebooks durch
die Schule oder auch die Verwendung im Außendienst.
Die
Anschaffungskosten sind je nach Nutzungsdauer auf 3 bis 4 Jahre verteilt als
Werbungskosten anzuführen. Alle mit dem Betrieb des Computers verbundenen
Ausgaben, zum Beispiel für Disketten, Handbücher, Wartungskosten, Papier, Maus,
Scanner, Modem, zählen im Jahr der Zahlung zu 100 Prozent als Werbungskosten,
sofern sie unter 400 Euro liegen. Im Zusammenhang mit dem Computer verwendete
Internetanschlüsse sind abzugsfähig, zum Beispiel die Providergebühr, anteilige
Telefon- und Leitungskosten, auch Kosten für spezielle Anwendungsbereiche wie
Nutzungsgebühren für das Rechtsinformationssystem oder Ähnliches.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in
Wien
Internet: http://www.human-money.at