Kratzer in der Badewanne
Ein Kratzer in der Badewanne, ein verschmutzter Teppichboden und Tapetenschäden hinter einem Regal sind gewöhnliche Abnützung und können dem Mieter nicht angelastet werden.
Größere Schäden
Größere Schäden sind abhängig von der Lebensdauer der Einrichtung zu ersetzen.
Volltextservice: LG ZRS Wien 14. 6. 2005, 41 R 275/04a