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Mietwohnung: Reparaturkosten im Haus - Müssen Mieter zahlen?

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich wohne in einer Neubau-Mietwohnung. Darf mir die Hausverwaltung die Kosten für Reparaturen im Haus verrechnen?"

Mieter zahlt über Betriebskosten

Ja. Bei Neubauten (dazu zählen Zinshäuser, die ab 1953 errichtet wurden sowie vermietete Eigentumswohnungen ab 1945) ist es zulässig, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass die Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten über die Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden. Bei vermieteten neuen Eigentumswohnungen ist es heute üblich, dass der Mieter den Beitrag zum Reparaturfonds übernehmen muss.

Hauseigentümer zahlt bei alten Häusern 

Bei alten Häusern ist es anders: Hier muss der Hauseigentümer für die Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten aufkommen. Auch bei vermieteten Eigentumswohnungen in Altbauten muss der Wohnungseigentümer – und nicht der Mieter – die Beiträge zum Reparaturfonds zahlen.

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