"Ich habe eine Hauptmietwohnung in einem Altbau und will den Mietvertrag kündigen. Vor einigen Jahren habe ich einen neuen Durchlauferhitzer für Bad und Küche angeschafft. Kann ich die Kosten dafür vom Hausbesitzer zurückverlangen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson zur Ablöse.
Mag. Manuela Robinson |
In einer Wohnung im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (das sind auf jeden Fall Altbauwohnungen) gilt folgende Bestimmung: Hat ein Hauptmieter Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung getätigt, die auch für einen Nachmieter von Nutzen sind, kann er bei Beendigung des Mietverhältnisses Aufwandsersatz beanspruchen (§10 Mietrechtsgesetz). Dazu gehört auch die Erneuerung einer schadhaft gewordenen Heiztherme oder eines Warmwasserboilers.
Geltend machen können Sie aber nur den Abschreibungswert, also die (belegbaren) Kosten für den Durchlauferhitzer minus Abschreibung. Diese beträgt bei einem Thermen- oder Boilertausch 10 Prozent für jedes vollendete Jahr. Ihren Anspruch müssen Sie dem Vermieter schriftlich binnen 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung an den Vermieter mitteilen. Legen Sie dem Schreiben Kopien der Rechnungen als Nachweis bei.