Aus einer schwierigen finanziellen Lage heraus beschloss die Kundin, die Krankenversicherung bei Merkur zu kündigen. Da die Versicherung einige Monate geruht hatte, sei eine Kündigung erst zwei Jahre später möglich, erklärte Merkur. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Marth hatte schon seit etlichen Jahren eine Krankenversicherung bei Merkur. "Krankenversicherung - Gesundheitsvorsorge" stand auf der Polizze. "Mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben Sie für das wertvollste Gut - Ihre Gesundheit - optimal vorgesorgt ...", hieß es u.a. in dem Schreiben, in dem Merkur per 1.1.2015 eine erneute Anpassung von Leistungen und Prämien ankündigte.
Angespannte finanzielle Situation
Frau Marth hatte bis dahin keinerlei Leistungen dieser Versicherung in Anspruch genommen. Als sie im Frühjahr 2015 in einer angespannten finanziellen Situation war, stellte sie ein Ansuchen auf Ruhen der Versicherung und begründete dies damit, dass sie sich die Prämien nicht mehr leisten könne. Merkur bestätigte daraufhin das Ruhen der Versicherung für die Zeit vom 1.5.2015 bis 31.10.2015.
Bitte um Entlassung
Frau Marth hatte ursprünglich gehofft, dass sich ihre finanzielle Lage bis Herbst bessern würde. Doch es kam anders und so beschloss sie im Sommer, die Versicherung zu kündigen. In ihrem Schreiben wies sie Merkur nochmals auf ihre Notlage hin und bat um Entlassung aus dem Vertrag. Doch Merkur lehnte ihre Kündigung als rechtsunwirksam ab: Für die Krankenversicherung sei bis zum 31.10. ein ruhen vorgemerkt; eine Kündigung sei daher frühestens zwei Jahre danach unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich. Der Vertrag bleibe somit weiterhin aufrecht.
Kein Hinweis auf Prämienweiterzahlung
Frau Marth wandte sich verzweifelt an uns. Als sie das Ansuchen auf Ruhen der Versicherung gestellt hatte, war sie von Merkur nicht darauf hingewiesen worden, dass die Prämie danach noch so lange weiter zu zahlen sei. Sie hatte Fixkosten von knapp 800 € monatlich, Unterhaltspflichten für eine Tochter und ein Einkommen von 1.331,65 €. Sie war mit der Prämienzahlung überfordert und hatte so sehr gehofft, dass der Vertrag beendet würde.
"Ausnahmsweise" gelöscht
In unserem Interventionsschreiben legten wir Merkur den Sachverhalt und Frau Marths persönliche Situation nochmals dar und ersuchten um eine kundenfreundliche Lösung. Merkur kam unserer Bitte nach und erledigte die Angelegenheit im Sinne Frau Marths. Die Krankenversicherung wurde per 31.1.2016 "ausnahmsweise" gelöscht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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