"Ich habe eine Wohnung über eine Maklerin gemietet und dafür Provision bezahlt. Nachträglich habe ich in Erfahrung gebracht, dass die Maklerin die Lebensgefährtin des Vermieters ist und die beiden auch ein gemeinsames Kind haben. Ist da eine Provision überhaupt zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Nein. Auf ein solches familiäres Naheverhältnis muss vor der Abgabe einer Vertragserklärung (das ist meist ein Mietangebot) schriftlich hingewiesen werden.
Sollte dieser schriftliche Hinweis nicht erfolgt sein, kann die Provision zur Gänze zurückgefordert werden (§ 6 Abs. 4 MaklerG).