"Wir sind an einem Reihenhaus interessiert. Über einen Bekannten konnten wir Kontakt zum Bauherrn herstellen. Dieser meinte, er könne uns das Haus ohne Maklerprovision verkaufen. Leider haben wir davor schon Detailinfos zum Projekt vom Makler eingeholt. Kann er im Falle eines Kaufabschlusses die Provision verlangen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Anspruch des Maklers
Der Anspruch des Immobilienmaklers entsteht grundsätzlich dann, wenn er für den Kauf ursächlich war und seine Tätigkeit auch zum Abschluss des Vertrages geführt hat. Dafür reicht bereits die erstmalige Nennung des Abgebers oder eine Besichtigung vor Ort. Den Kontakt mit dem Makler abzubrechen und einige Zeit verstreichen zu lassen, um dann mit dem Eigentümer direkt den Kauf zu tätigen, kann ins Auge gehen. Makler recherchieren in der Regel alle Verkäufe nach, die ohne sie abgeschlossen wurden.
Möglicher Wegfall der Provision
Wenn aber der Zusammenhang zwischen der Arbeit des Maklers und dem Verkaufsabschluss unterbrochen wurde, könnte der Anspruch des Maklers auf seine Provision wegfallen. Zum Beispiel, wenn der Verkauf ohne Makler – Monate später – bei wesentlich niedrigerem Preis abgewickelt wurde.