Der befristete Vertrag mit meinem Makler zum Verkauf meines Hauses läuft aus. Es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Jetzt gibt es einen Interessenten, der vom Makler zu mir geschickt wurde. Dürfen wir den Kaufvertrag ohne Makler? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Dem Makler gebührt dann Provision, wenn er das Geschäft angebahnt hat, wenn also ein Käufer nur durch die Informationen des Maklers in der Lage war, das Objekt bzw. den Abgeber aufzufinden. Dass der Vertrag abgelaufen ist, ist hingegen nebensächlich. Dem Makler würde auch dann Provision gebühren, wenn der Kauf erst in einigen Monaten abgewickelt würde. Es ist auch bekannt, dass viele Makler regelmäßig das Grundbuch kontrollieren, um festzustellen, ob nachträglich einer der von ihnen gebrachten Interessenten das Objekt gekauft hat. Daher zahlen sich Versuche, die Maklerprovision zu umgehen, nicht aus.