Ich möchte meine Wohnung verkaufen. Die Käufer übernehmen dabei auch die laufende Wohnbauförderung sowie ein Darlehen, das noch einige Jahre zurückzuzahlen ist. Die Maklerin will für ihre Provision nicht nur den vereinbarten Kaufpreis heranziehen, sondern auch Wohnbauförderung und Darlehen. Dadurch ergäbe sich statt einer Verkaufssumme von 83.000 Euro ein Gesamtbetrag von etwas mehr als 130.000 Euro, von dem die Provision berechnet würde. Ist diese Vorgangsweise korrekt? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Ja. Die Provision wird nämlich vom Gesamtkaufpreis berechnet, und der besteht in diesem Fall nicht nur aus der Barzahlung, sondern auch aus den übernommenen Darlehen. Diese sind daher bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen. Noch ein Hinweis: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Nicht überall ist die Vermittlung geförderter Wohnungen durch Makler erlaubt. Daher sollte man sich beim jeweiligen Amt der Landesregierung danach erkundigen.