Geschäftsabschluss herbeiführen
Im Prinzip verdient der Makler seine Provision bereits damit, dass er den Geschäftsabschluss herbeigeführt hat. Für Verbrauchergeschäfte ist im Konsumentenschutzgesetz eine besondere, schriftliche Aufklärungspflicht des Maklers definiert. Er muss sämtliche Umstände bekannt geben, die für die Beurteilung des Geschäftes wesentlich sind. Aber erfahrungsgemäß muss man den Makler von sich aus auf Grundbuchauszug, Betriebskostenabrechnungen, Vorausschau oder Informationen über geplante größere Instandhaltungsarbeiten ansprechen. Außerdem sollte man auch selbst das Gespräch mit Verkäufer oder Hausverwaltung suchen.