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Eigentumswohnhaus: Kostenaufteilung - Neuer Verteilungsschlüssel

"Für unsere Eigentumswohnung gibt es eine neue Hausverwaltung. Diese stellte fest, dass sich die alte Hausverwaltung nicht an die Vorschrift zur Aufteilung der Kosten nach Nutzwerten gehalten hatte, und änderte den Verteilungsschlüssel..." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

   Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger)
Veronika Schmidt

"... Jetzt zahlen wir monatlich rund 60 Euro weniger als vorher. Bedeutet das, dass wir die 13 Jahre davor immer zu viel gezahlt haben? Und wenn ja, was können wir tun, um unser Geld zurückzubekommen?"

Andere haben zu wenig bezahlt

"Zu viel" haben Sie vermutlich insofern bezahlt, als die frühere Verwaltung offenbar einen nicht korrekten Verteilungsschlüssel verwendet hat. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, haben andere zu wenig bezahlt. Die Gesamtsumme der Betriebskosten, Rücklage usw. bleibt ja gleich. Nutzwerte sind eben nicht gleich Nutzfläche, daher kann es durchaus größere Unterschiede zwischen diesen beiden Verrechnungsarten geben.

Gerichtliche Prüfung möglich

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abrechnungen zumindest der letzten drei Jahre gerichtlich prüfen zu lassen. Dies können Sie theoretisch alleine einleiten, es ist aber nicht anzuraten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn nicht, können Sie sich durch eine der Mieter- und Wohnungseigentümerorganisationen vertreten lassen.

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