Bis dato wurde dies von der Bank kostenfrei durchgeführt. Bei meinem neuen Vertrag ist plötzlich eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro angeführt. Da ich vorher nicht über diese Spesen informiert wurde, frage ich mich, ob diese Gebühr rechtens ist.
Kosten sind zulässig
Es liegt eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der vom Kunden zu bezahlenden Zinsen vor. Die Bank müsste sich gar nicht auf eine Änderung einlassen, sondern könnte entsprechend der Vereinbarung im Kreditvertrag nach der Fixzinsperiode den vereinbarten gleitenden Zinssatz anwenden. Wenn daher die Bank ihre Zustimmung zu dieser Vertragsänderung von der Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr anhängig macht und diese Gebühr in der Änderungsvereinbarung aufscheint, wird man dagegen grundsätzlich auch dann nichts machen können, wenn die Gebühr überhöht ist, weil sie ein Bestandteil dieser neuen Vereinbarung ist. Anders wäre es, wenn etwa der Werbeprospekt so gestaltet wäre, dass weitere Fixzinsperioden in Aussicht gestellt wurden.