Das Thermostatventil war kaputt; zahlen sollte die Bewohnerin. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Kohs hatte ihren Vermieter, Kabelwerk Bauträger GmbH (Wien), informiert, dass das Thermostatventil eines Heizkörpers nicht mehr funktioniere. Kabelwerk ließ den Defekt von einem Installateur beheben, die Reparaturkosten wurden Frau Kohs in Rechnung gestellt.
Gemeinschaftsanlage: Vermieter zuständig
Als sie sich deswegen beschwerte, ließ Kabelwerk sie mit dem Argument, es handle sich um "keinen ernsten Schaden“, abblitzen. Wir stellten klar, dass Vermieter bei Gemeinschaftsanlagen wie einer Hauszentralheizung für alle Reparaturen innerhalb der Wohnungen zuständig sind – egal ob es sich um ernste Schäden oder kleinere Defekte handelt. Kabelwerk übernahm daraufhin die Kosten der Heizkörperreparatur.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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