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Jugendschutz: E-Zigaretten-Verkauf - Schall und Rauch

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Wie Alkohol und Tabakwaren dürfen auch E-Zigaretten nur an Personen über 18 verkauft werden. Unser Test wirft allerdings kein gutes Licht auf den Jugendschutz bei Vapo-Shops.

E-Zigaretten sind unter Jugendlichen besonders beliebt. Das dürfte zum einen an den süßlichen Aromen liegen, mit denen die ­Liquids versetzt sind; zum anderen haftete E-Zigaretten über längere Zeit der Ruf an, weniger schädlich als Zigaretten zu sein.

Verdampfer nicht harmlos

Mittlerweile steht fest, dass die Verdampfer, wenngleich weniger gesundheitsschädlich als Zigaretten, so doch keineswegs harmlos sind. Auch wenn Langzeitstudien noch fehlen, weiß man, dass es zu Irritationen im Mund- und Rachenraum sowie zu trockenem Husten und Übelkeit kommen kann. Zudem befürchten Fach­leute, dass aus jugendlichen E-Dampfern später Zigarettenraucher werden, die Liquids also als Einstiegsdroge ­dienen.

Gesetz geändert

Im ver­gangenen Jahr wurde daher österreichweit das Jugendschutzgesetz ­geändert. Tabak­waren und verwandte ­Erzeugnisse sowie dafür notwendige Stoffe, die als Tabak­ersatz oder Zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, dürfen erst ab 18 Jahren erworben, besessen und konsumiert werden. Auch E-Zigaretten fallen unter diese Regelung. Entsprechend ist es dem Handel untersagt, derartige Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben.

Zehn Vapo-Shops im Test

Wir wollten wissen, ob die Betreiber sich an die Jugendschutzbestimmungen halten. ­Dazu haben wir zwei Testpersonen unter 18 Jahren getrennt voneinander in zehn zufällig ausgewählte Vapo-Shops in Wien geschickt, um dort E-Zigaretten bzw. Liquids einzukaufen. Bei einem der Shops (Vapeland) stand einer unserer Tester vor verschlossenen ­Türen, obwohl das Geschäft laut angegebenen Öffnungszeiten hätte geöffnet sein sollen. Vermutlich hatte das mit dem sich bereits abzeichnenden Corona-­­Shutdown zu tun.

Martys Megastore top

Unsere Erwartung war, dass sich die ­Händler in den 19 Fällen, in denen es zu einem Kundenkontakt kam, vor einem Aushändigen von Produkten den Ausweis zeigen lassen. Das Ergebnis war jedoch ein anderes. ­Lediglich in Martys Megastore wurde der Jugendschutz eingehalten. Hier wurde von beiden Testpersonen ein Ausweis verlangt und ­keine Ware verkauft.

In drei weiteren ­Geschäften (Dampferhütte, Dampfvilla und Liquidworld) wurde zumindest einem der beiden Jugendlichen nach der Ausweis­kontrolle das Verlangte verweigert. In den restlichen 14 Fällen erhielten unsere Testpersonen anstandslos E-Zigaretten bzw. ­Liquids. Interessanterweise erfolgte in drei Fällen (AMJ Vapes, City Vape, Dampfer­hütte) ein Verkauf, obwohl die Vorlage ­eines Ausweises verlangt worden war.

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