Ein deutscher Versand muss den versprochenen Gewinn von 21.801,85 Euro auszahlen. Die „registrierte Urkunde über die garantierte Auszahlung des Gewinnes“ war so gestaltet, dass ein Empfänger glauben musste, dass er gewonnen hat.
Volltextservice: HG Wien 28. 8. 2003, 13 Cg 223/02z