Schluss mit dem Kleingedruckten
Endlich ist Schluss mit 30-seitigen klein gedruckten Prospekten, abgefasst in schwer verständlichem Juristendeutsch. Die Novelle zum Investmentfondsgesetz verpflichtet seit 13. Februar alle Fondsgesellschaften (auch Kapitalanlagegesellschaften, kurz KAGs, genannt), künftig auch einen „vereinfachten“ Prospekt in klarer und informativer Sprache herauszugeben. Die lobenswerte Initiative stammt aber nicht von den heimischen Anbietern, sondern wurde auf Druck der EU eingeführt.
Klarheit bei Kosten
Ein weiterer Fortschritt: Zwei eindeutig definierte Kostenkennzahlen sollen Transparenz bei sämtlichen im Fonds anfallenden Kosten schaffen. Dadurch lassen sich verschiedene Angebote nun besser vergleichen. Den neuen einfachen Prospekt muss die Bank oder der Finanzdienstleister von sich aus anbieten – ein Angebot, das jeder Geldanleger nutzen sollte, meinen wir.
Index- und Hedgefonds in Österreich
Und: Die Palette der Fondsvarianten wird breiter. Künftig dürfen auch Index- oder Hedgefonds in Österreich aufgelegt werden. Für den Anleger bringt die Novelle insgesamt mehr Wahlmöglichkeiten. Dies kann allerdings auch mehr Risiko bedeuten. Umso wichtiger sind klare und verständliche Produktinformationen.