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Investmentfondsgesetz - Spesen-Klarheit

Das neue Investmentfondsgesetz bringt mehr Informationen und größere Vielfalt für Anleger.

Schluss mit dem Kleingedruckten

Endlich ist Schluss mit 30-seitigen klein gedruckten Prospekten, abgefasst in schwer verständlichem Juristendeutsch. Die Novelle zum Investmentfondsgesetz verpflichtet seit 13. Februar alle Fondsgesellschaften (auch Kapitalanlagegesellschaften, kurz KAGs, genannt), künftig auch einen „vereinfachten“ Prospekt in klarer und informativer Sprache herauszugeben. Die lobenswerte Initiative stammt aber nicht von den heimischen Anbietern, sondern wurde auf Druck der EU eingeführt.

Klarheit bei Kosten

Ein weiterer Fortschritt: Zwei eindeutig definierte Kostenkennzahlen sollen Transparenz bei sämtlichen im Fonds anfallenden Kosten schaffen. Dadurch lassen sich verschiedene Angebote nun besser vergleichen. Den neuen einfachen Prospekt muss die Bank oder der Finanzdienstleister von sich aus anbieten – ein Angebot, das jeder Geldanleger nutzen sollte, meinen wir.

Index- und Hedgefonds in Österreich

Und: Die Palette der Fondsvarianten wird breiter. Künftig dürfen auch Index- oder Hedgefonds in Österreich aufgelegt werden. Für den Anleger bringt die Novelle insgesamt mehr Wahlmöglichkeiten. Dies kann allerdings auch mehr Risiko bedeuten. Umso wichtiger sind klare und verständliche Produktinformationen.

Das muss drin stehen

  • Risikoprofil.  Der neue Kurzprospekt muss eine realistische Darstellung des mit der Art des Fonds jeweils verbundenen Risikos enthalten. Handelt es sich um eine stabile Anlageform mit geringen Wertschwankungen, oder stehen hohen Ertragschancen ebenso hohe Verlustmöglichkeiten gegenüber?
  • Angaben zur Mindestbehaltedauer.  Je nach Risikoprofil ist eine bestimmte Mindestbehaltedauer zu empfehlen. Dadurch können Kursschwankungen ausgeglichen und Einstiegsspesen kompensiert werden.
  • Beschreibung des typischen Anlegerprofils. Die breite Angebotspalette reicht vom wenig riskanten Einsteigerprodukt bis zu hoch spekulativen Fonds für Spezialisten. Die beispielhafte Beschreibung „typischer“ Anleger soll dabei eine Orientierungshilfe geben, inwieweit der Fonds zu den jeweiligen persönlichen Anlagezielen passt.

Mehr Kostenklarheit

Hinter den Abkürzungen TER und PTR verbergen sich zwei neue hilfreiche Kennzahlen, die Aufschluss über die Kostenbelastung im Fonds geben. TER (Total Expense Ratio) gibt das Verhältnis vom Fondsvermögen zu den im Fonds anfallenden Kosten pro Jahr an (Kosten für An- und Verkauf sind darin allerdings nicht enthalten).

Kleine PTR, geringe Spesen

Damit auch die Kosten für die laufenden Umschichtungen im Fondsvermögen Berücksichtigung finden, wird laut Auskunft der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) als weitere Kennzahl auf allen Prospekten in Hinkunft auch die Ziffer PTR (Portfolio Turnover Ratio) zu finden sein. Je näher die PTR bei Null ist, um so geringer sind diese Kosten. Damit gibt es eine echte Entscheidungshilfe für Anleger. Bisher wurde in Werbeaussagen allein die Performance in den Vordergrund gestellt. Mithilfe der neuen Kennzahlen können die Kosten besser als bisher verglichen werden – was auch für Kapitalanlagegesellschaften ein Anreiz zur Kostenminimierung sein könnte.

Hedgefonds zugelassen

Die Novelle bringt aber nicht nur für die Anleger Verbesserungen, auch die Fondsgesellschaften profitieren. Sie können künftig auch Cashfonds (für kurzfristige Veranlagung etwa als Alternative zum Sparbuch), Indexfonds (an Börsenindizes gebundene Fonds) oder Hedgefonds (hauptsächlich investieren sie in hochriskante Futures oder Optionen) auflegen.

Es gibt auch keine Unterscheidung in Dachfonds (die in andere Fonds investieren) und „Einzeltitelfonds“ mehr. Dachfonds können ab sofort statt ausschließlich in Fonds auch in Einzeltitel investieren, „Einzeltitelfonds“ auch in andere Fonds.

Schattenseite der neuen Produktvielfalt ist das höhere Risiko, das durch die Anlagemöglichkeiten (insbesondere mit spekulativen Derivaten) entstehen kann. Damit das Risiko festgelegte Bandbreiten nicht übersteigt, wurden die Fonds zu eigenen Risikomanagementsystemen verpflichtet. Darüber muss dem Anleger auf Anfrage auch nähere Auskunft gegeben werden.

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