Ware geschickt, kein Geld erhalten
„Ich habe bei eBay einen Artikel angeboten. Ein Käufer meldete sich und schlug mir eine Escrow-Firma vor, über die wir die finanzielle Transaktion abwickeln sollten“, erzählt Frau L. Sie schickte die Ware weg, aber Geld sah sie keines. Der Grund: Das empfohlene Escrow-(Treuhand-)Unternehmen wurde von Betrügern geführt. Der angebliche Kaufinteressent steckte mit diesen unter einer Decke.
Zweiter Fall: Herr S. bestellt eine Ware und überweist den Kaufpreis an die (betrügerische) Escrow-Firma. Dann herrscht Funkstille, die Ware kommt nie an.
Impressum: Namen, Adresse, Telefonnummer
Schützen kann man sich, indem man den empfohlenen Escrow-Dienst überprüft: Hat die Internetseite ein ordentliches Impressum mit Name, Adresse (kein Postfach!) und Telefonnummer? Dann sollte man dort anrufen: Läuft nur ein Tonband? Und eine E-Mail schicken: Wird sie beantwortet? Wenn Sie aufgefordert werden, das Geld per Bargeldtransfer (z.B. Western Union) zu schicken, sollten die Alarmglocken schrillen – das Geld ist mit Sicherheit weg. Seriöse Escrow-Dienste verfügen über ein Bankkonto.
1 Zulassungsnummer pro Treuhandfirma
Große Internetauktionshäuser wie eBay empfehlen ausschließlich ihren renommierten Treuhänder. Jeder Treuhandfirma ist eine Zulassungsnummer zugeordnet. Taucht diese Zulassungsnummer auch bei einer anderen Escrow-Firma auf, handelt es sich um ein betrügerisches Angebot. Noch besser schlägt man dem Geschäftspartner selbst einen vertrauenswürdigen Treuhanddienst vor. Steigt dieser nicht darauf ein, weiß man wenigstens, woran man ist.