Leider nicht.
Internet-Zugang - Steuerliche Aspekte
Die Kosten für den Internetzugang bei Ihrem Internet-Provider werden steuerlich nicht anerkannt, weil die Finanz annimmt, dass das Internet üblicherweise privat genutzt wird.
Doch beim Internet fallen ja nicht nur Providerkosten an, und da schaut es günstiger aus: Kosten für Zugangsberechtigungen von Dienstleistungen, die im Internet angeboten werden, wie zum Beispiel Rechtsdatenbanken oder Informationsdienste, können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie den beruflichen Zusammenhang erklären können. Das ist so wie bei berufsspezifischer Fachliteratur, wo Sie zwar das Abonnement einer Fachzeitschrift geltend machen können, nicht aber ein Nachrichtenmagazin, das Sie allgemein interessiert und nichts mit Ihrem Beruf zu tun hat.
Anfallende Telefonkosten für die Verbindung zu Ihrem Internet-Provider können ebenso wie die Kosten für „normale“ Telefonate anteilsmäßig abgesetzt werden und dürfen durch Schätzung ermittelt werden – eine Mitschrift über die Dauer der jeweils beruflichen und privaten Nutzung ist von Vorteil.
Für die Benutzung des Internet notwendige angeschaffte Hardware, etwa ein Modem, unterliegt der Regelung für die Anschaffung eines Computers. Das heißt, wenn Sie durch Aufzeichnungen keine niedrigere private Nutzung nachweisen können, ist von den Anschaffungskosten ein Privatanteil von mindestens 40 Prozent abzuziehen.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in
Wien
Internet: www.hmc.co.at