Mitteilungen in der Bankpostbox nach drei Jahren löschen ist zu früh. - Wir klagten die ING-DiBa wegen deren Geschäftsbedingungen. Es ging auch um den Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Alle vom Oberlandesgericht (OLG) Wien behandelten Klauseln wurden als unzulässig beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wir hatten insgesamt 14 Klauseln der Geschäftsbedingungen der Direktbank ING-DiBa AG eingeklagt. Fünf davon wurden von der ersten Instanz zum Teil als zulässig, zum Teil als unzulässig entschieden und sind bereits rechtskräftig. Mit den übrigen neun befasste sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Es befand sämtliche Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist – Stand 18.1.2018 - nicht rechtskräftig.
Dokumente nach 3 Jahren löschen?
Eine Vertragsbestimmung sah vor, dass die Bank den Kunden Informationen und Erklärungen auch in die Postbox - ein von der Bank zur Verfügung gestellter elektronischer Briefkasten - stellen kann. Weiters heißt es darin, dass die Bank diese Dokumente in der Postbox nach drei Jahren entfernen kann, ohne dass die Kunden darüber benachrichtigt werden. Das OLG Wien stößt sich an dieser Löschung nach bereits drei Jahren. Bereitgestellte Informationen müssen nämlich für die Verbraucher für einen dem Zweck der Information angemessenen Zeitraum unverändert wiedergegeben werden können. Der Schutzzweck des Gesetzes erfordert die Dauerhaftigkeit. Eine solche ist jedenfalls bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags und auch darüber hinaus zu fordern, sodass diese Informationen selbst für Konflikte nach Erfüllung des Vertrages verfügbar bleiben.
"Es muss gewährleistet sein, dass die Kunden ihre Rechte geltend machen können. Das Löschen von bereitgestellten Informationen in der Postbox nach drei Jahren ist zu früh. Die Bank sollte wichtige Informationen nicht einfach nach drei Jahren löschen können“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
Später überweisen
Nach einer anderen Klausel galt ein Zahlungsauftrag bei der ING-DiBa als noch am selben Tag eingegangen, wenn er bis 14:30 Uhr bei ihr eingelangt war. Eine Bank darf zwar einen Zeitpunkt bestimmen, ab dem Zahlungsaufträge erst am folgenden Geschäftstag behandelt werden. Allerdings muss dieser nahe dem Ende des Geschäftstages sein. Nachdem die einzige Geschäftsstelle der ING-DiBa um 19:00 Uhr schließt, wird hier mit einer Differenz von viereinhalb Stunden eindeutig nicht dem Gesetz entsprochen.
Änderung von Entgelten
Weitere Klauseln betrafen die Mitteilung über die Änderung von Entgelten und Kontozinsen. Diese Klauseln wurden alle als nicht klar verständlich und daher als unzulässig eingestuft.