"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Hofer-Reisen verzichtete kulanterweise auf die Stornogebühr eines gebuchten Kurzurlaubs.
Einen bei Hofer-Reisen gebuchten Kurzurlaub mussten wir aus beruflichen Gründen stornieren. Trotz rechtlichen Anspruches verzichtete Hofer kulanterweise auf die Stornogebühr. Dafür bedanken wir uns recht herzlich. Wir bleiben weiterhin treue und zufriedene Kunden.
Toni & Gabi Scharnagl
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