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Handwerker: Gewährleistung - Konsumentenrecht

Ein von uns beauftragter Handwerksbetrieb hat die Arbeiten nicht zu unserer Zufriedenheit erledigt. Kann ich der Firma nun den Auftrag entziehen und eine andere Firma mit Fehlerbehebung und Fertigstellung beauftragen?

Gelegenheit zur Verbesserung

Nein. Sie müssen der Firma, die mangelhafte Arbeit geleistet hat, Gelegenheit zur Verbesserung geben. Reklamieren Sie beim Handwerksbetrieb schriftlich (aus Beweisgründen am besten eingeschrieben) und listen Sie alle Mängel genau auf. Weiters sollten Sie dem Unternehmen eine Frist setzen, binnen derer die Mängel behoben werden müssen.

Nachfrist setzen

Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, müssen Sie eine Nachfrist setzen. Drohen Sie eine Ersatzvornahme an, dass Sie also eine andere Firma beauftragen, wenn die Mängel nicht innerhalb der Nachfrist behoben werden. Ohne Vorankündigung eine andere Firma mit der Behebung von gewährleistungspflichtigen Mängeln zu beauftragen, wäre nur in besonderen Fällen denkbar – etwa, wenn Gefahr im Verzug ist.

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