- Wichtiger als Diebstahlsversicherung
- Risiko durch Haushaltsversicherung gedeckt?
- Auch über Vereine möglich
Schaden und Wiedergutmachung
Der Fußgänger hatte den Zebrastreifen gequert, als Sie gerade flott mit dem Rad herankamen. Sie konnten nicht rechtzeitig bremsen und schon war der Unfall passiert und der Fußgänger verletzt. Was nun? Wenn Sie jemandem Schaden zugefügt haben, sind Sie gesetzlich zur Wiedergutmachung verpflichtet. Haben Kinder Schaden verursacht, werden die Eltern zur Kasse gebeten. Unbegrenzt. Auch Schäden in Millionenhöhe sind zu ersetzen.
Privathaftpflichtversicherung schützt
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher wichtig. Sie übernimmt Schadenersatz-Forderungen und kommt bei Personenschäden unter anderem für Rehabilitations-Kosten oder Renten auf, bei Sachschäden für Reparatur oder Ersatz, bei Vermögensschäden für Beträge in Höhe des nachweisbaren Schadens (etwa für entgangenen Gewinn). Und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, sollte der Schaden gar nicht von Ihnen oder den Ihren verursacht worden sein: Partner oder Kinder sind in der Regel mitversichert. Für alle, die gerne radeln, ist eine Privathaftpflichtversicherung bei Weitem wichtiger als eine Diebstahlsversicherung.
Meist in Haushaltsversicherung inkludiert
Laut Versicherungsverband verfügen in Österreich über 90 Prozent der Haushalte über eine Haushaltsversicherung. Und bei dieser ist hierzulande meistens eine Privathaftpflichtversicherung dabei. In Kombination kommen diese beiden Versicherungen günstiger als separat abgeschlossen.