Neu gekauft, bald kaputt - und die Reparatur der Waschmaschine brachte nicht viel. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Böhm hatte im Sommer 2015 bei Haas Elektro (Seyring, NÖ) eine Whirlpool-Waschmaschine um 379 € plus eine 5-jährige Garantieverlängerung um 49 € erstanden. Während der ersten Wochen war sie mit dem Gerät noch zufrieden. Doch dann, ab Herbst 2015, wurden Textilien und Kleidungsstücke während des Waschens beschädigt. Ihr entstand ein Schaden in Höhe von 500 €. Sie reklamierte bei Haas Elektro.
Verbesserung oder Austausch
Im Rahmen der Gewährleistung kann die Behebung eines Mangels zunächst über Verbesserung (Reparatur) oder Austausch verlangt werden. Kunden haben das Recht, zwischen diesen beiden Möglichkeiten zu wählen. Frau Böhm wollte die Waschmaschine austauschen lassen. Doch Haas Elektro lieferte stattdessen im Frühjahr 2016 eine neue Trommel und baute sie ein. Das Gerät funktionierte daraufhin wieder nur einige Monate einwandfrei.
Wäsche erneut beschädigt
Bereits im Herbst wurde die Wäsche beim Waschen erneut beschädigt. Frau Böhm inspizierte die Maschine, so gut sie konnte, und entdeckte schließlich einen aufgerauten Bauteil, der ihrer Ansicht nach die Schäden verursachte. Sie hatte die Nase voll von Waschmaschinenärger und kaputten Kleidungsstücken. Eine weitere Reparatur erschien ihr sinnlos. Sie wollte die Waschmaschine zurückgeben und das Geld, das sie dafür ausgelegt hatte, wiederhaben.
Wir schreiben an Haas
Sie suchte unser Beratungszentrum auf und bat uns, sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Wir wiesen Haas Elektro in unserem Interventionsschreiben auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hin: Demnach haben Konsumenten innerhalb von zwei Jahren Anspruch darauf, dass mangelhafte Produkte verbessert (repariert) oder ausgetauscht werden. Wurde der Mangel mit einer Reparatur behoben, beginnt die Frist für diesen Mangel neuerlich zu laufen. Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich und handelt es sich um keinen geringfügigen Mangel, können Kunden die Wandlung (Vertragsauflösung, Rückabwicklung) verlangen.
Ware zurück, Geld zurück?
Wir ersuchten Haas Elektro um die Rückabwicklung von Frau Böhms Vertrag. Das Unternehmen kontaktierte daraufhin die Kundin und vereinbarte mit ihr einen Reparaturtermin zum Austausch von Bottich und Bullaugengummi. Sollte es danach trotzdem wieder Probleme mit beschädigter Wäsche geben, werde "eine andere Lösung in Aussicht gestellt", teilte Haas Elektro Frau Böhm und uns mit. Warten wir‘s ab.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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