Zum Inhalt

Gutscheine einlösen: Zielpunkt-Insolvenz - Vorher rechnen

, aktualisiert am

Ich habe Gutscheine von Zielpunkt, kann ich die noch einlösen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Rechtsexpertin Mag.
Manuela Robinson

In der Zielpunkt-Filiale nicht. Ein in Insolvenz befindliches Unternehmen darf keine Gutscheine einlösen. Hier haben Sie nur einen sogenannten Ersatzanspruch, den müssen Sie im Konkursverfahren anmelden.

Zahlt es sich aus?

Sie müssen sich aber überlegen, ob sich die Anmeldung auszahlt. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Forderung beträgt 22 Euro. Wenn also ein Unternehmen im Konkursverfahren z.B. nur 15 Prozent seiner Schulden zahlen kann (die sogenannte Quote), dann würden Sie von einem 100-Euro-Zielpunkt-Gutschein nur 15 Euro bekommen - minus 22 Euro Anmeldegebühr ...

Da muss die Quote schon sehr hoch sein (was man bei der Anmeldung als Laie nicht wissen kann), dass aus den Gutscheinen noch ein paar Euro rausschauen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gutscheine bei Insolvenz - Nicht mehr einlösbar?

Gutscheine bei Insolvenz - Nicht mehr einlösbar?

"Ich hatte einen Gutschein in Höhe von 500 Euro für ein Modehaus geschenkt bekommen. Dann kam Corona – und das Unternehmen schlitterte in die Insolvenz. Mein Gutschein wurde nicht mehr angenommen, weil ich angeblich Gläubiger bin! Kann das sein?"

Sodexo: Essensgutscheine - Kein Wechselgeld?

Sodexo: Essensgutscheine - Kein Wechselgeld?

"Unlängst wollte ich im Supermarkt bei einer Rechnung von 4,93 € mit einem 5-Euro-Sodexo-Gutschein bezahlen. Die Kassiererin wollte mir aber die 7 Cent nicht rausgeben."

Gutschein statt Bargeld - Rechtliche Aspekte

"Nach dem Kauf eines Gymnastikballs kam ich zu Hause drauf, dass er deutlich von dem auf der Verpackung angegebenen Durchmesser abwich und für Erwachsene zu klein war. Meine Reklamation wird vom Händler zwar anerkannt und er stimmt einer Rücknahme zu. Er bietet mir aber kein Bargeld an, sondern nur eine Gutschrift, weil der Ball preisreduziert war. Muss ich das akzeptieren?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Maria Ecker.

Sicherheit - Banken

Die Berichte über Verluste von Banken klingen beunruhigend. Muss ich mir um mein Geld Sorgen machen?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang