"Muss eine Firma in ihrem Kostenvoranschlag darauf hinweisen, dass es sich um einen Fortführungsbetrieb im Konkurs handelt? Hätte ich dass gewusst, hätte ich keinen Auftrag erteilt." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.
Mag. Thomas Hirmke |
Nein. Die Bestimmungen über die Fortführung des Unternehmens sollen den Weiterbestand der Firma erleichtern. Daher wäre eine Verpflichtung zur Aufklärung wenig sinnvoll, weil dies dem Sanierungsgedanken zuwiderlaufen würde.
Bei einer Fortführung des Unternehmens im Konkurs stellen Forderungen aus den nach der Konkurseröffnung abgeschlossenen Geschäften Masseforderungen dar und sind im Konkurs bevorrechtet. Sie sind vorrangig zu befriedigen und nach Möglichkeit auch vollständig. Demgegenüber werden Insolvenzforderungen üblicherweise nur teilweise befriedigt.