Zum Inhalt
Sodexo Schriftzug Logo auf einem Gebäude
Bild: Konektus Photo / Shutterstock.com

Sodexo: Essensgutscheine - Kein Wechselgeld?

"Wir bekommen von unserem Dienstgeber Sodexo-Gutscheine. Unlängst wollte ich im Supermarkt bei einem Rechnungsbetrag von 4,93 € mit einem 5-Euro-Sodexo-Gutschein bezahlen. Die Kassiererin wollte mir aber die 7 Cent nicht rausgeben. Ich finde das sehr irritierend, dass diese Gutscheine, die als Zahlungsmittel gelten, nicht als solches behandelt werden und dieser Supermarkt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anweist, kein Geld auf die Gutscheine rauszugeben." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Bernd Lausecker.

Bernd Lausecker (Bild: U. Romstorfer/VKI)Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber die Gutscheine im Zuge eines Verpflegungszuschusses an Sie ausgibt. Verpflegungszuschüsse können bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei gewährt werden. (Für eine Konsumation im Betrieb sind das 4,40 €, außerhalb 1,10 € pro Tag.)

Steuerlicher Aspekt

Eine auch nur teilweise Ablöse der Gutscheine in bar würde also streng gesehen diese steuerliche Begünstigung aufheben. Daher sind solche Gutscheine auch nicht teilweise (z.B. durch Wechselgeld) in Bargeld zu verwandeln. Dies ist auch in den entsprechenden Verträgen zwischen Sodexo und den Einzelhändlern geregelt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gutscheine bei Insolvenz - Nicht mehr einlösbar?

Gutscheine bei Insolvenz - Nicht mehr einlösbar?

"Ich hatte einen Gutschein in Höhe von 500 Euro für ein Modehaus geschenkt bekommen. Dann kam Corona – und das Unternehmen schlitterte in die Insolvenz. Mein Gutschein wurde nicht mehr angenommen, weil ich angeblich Gläubiger bin! Kann das sein?"

Gutschein statt Bargeld - Rechtliche Aspekte

"Nach dem Kauf eines Gymnastikballs kam ich zu Hause drauf, dass er deutlich von dem auf der Verpackung angegebenen Durchmesser abwich und für Erwachsene zu klein war. Meine Reklamation wird vom Händler zwar anerkannt und er stimmt einer Rücknahme zu. Er bietet mir aber kein Bargeld an, sondern nur eine Gutschrift, weil der Ball preisreduziert war. Muss ich das akzeptieren?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Maria Ecker.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang