Trotz einer Fehlermeldung wird die Buchung der Flüge durchgeführt. Herr Drescher hatte aber mittlerweile über eine andere Seite gebucht. Somit hatte er die Flugtickets doppelt gekauft. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Dominik Manzenreiter betreut.
Herr Drescher plante für insgesamt sechs Personen eine Flugreise Wien –Mailand –Wien. Auf der Suche im Internet nach günstigen Flügen landete er auf der Buchungsplattform Gotogate (www.gotogate.at). Er gab die Reise- und Passagierdaten ein und fand schließlich ein Angebot, das ihm zusagte. Er beschloss, zu buchen, und folgte den Anweisungen der Plattform. Als Herr Drescher zum letzten Buchungsschritt weitergeleitet werden sollte, poppte am Bildschirm eine Meldung auf: Die Buchung könne nicht durchgeführt werden, da die Fluglinien die gewünschten Flüge „nicht freigeben“ würden. Also buchte Herr Drescher die Flüge über eine andere Seite.
Flugtickets doppelt gekauft
Kurz darauf erhielt er aber von Gotogate eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung für die Flüge. Die Buchung war also trotz Fehlermeldung des Systems durchgeführt worden. Somit hatte Herr Drescher die Flugtickets doppelt gekauft. Auf der Kreditkartenabrechnung war dementsprechend auch die Abbuchung von 1.130 € durch Gotogate angeführt. Herr Drescher kontaktierte Gotogate sofort per Online-Formular und per E-Mail und legte sein Problem dar. Zunächst wurde er vom Unternehmen vertröstet. Dann hieß es, er solle sich direkt an die Fluglinien wenden.
Intervention durch EVZ
Herr Drescher wandte sich stattdessen im Rahmen einer persönlichen Beratung an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir übernahmen den Fall und forderten über unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum in Schweden von Gotogate die Rückzahlung des unrechtmäßig abgebuchten Betrages. (Die Betreiberfirma der Seite Gotogate hat ihren Sitz in Schweden.) Als Antwort erhielten wir zunächst lediglich eine automatisierte E-Mail des Unternehmens.
Rückerstattung der Kosten
Erst nachdem wir zwei weitere Interventionsschreiben geschickt hatten, lenkte Gotogate doch noch ein und zahlte Herrn Drescher die 1.130 € zurück. Aus unserer Beratungstätigkeit wissen wir: Bei Flugbuchungen über Buchungsplattformen kommt es immer wieder zu Problemen. Wir empfehlen daher, direkt über die Seiten der Fluglinien zu buchen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung .
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