Frau Sluka sollte einen Monat Fernsehgebühr bezahlen für ein TV-Gerät, das sie nie besessen hatte. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Es war Ende März: Frau Sluka stellte in ihrer neuen Wohnung Möbel auf, als ein GIS-Kundenberater an der Tür läutete. Er wollte wissen, ob sie ein Radio oder einen Fernseher habe. Frau Sluka verneinte. Ob sie einen Internetanschluss installieren lassen werde? Falls ja, müsse sie Radiogebühren zahlen. Frau Sluka bedankte sich für die Information.
GIS: wieder vor der Tür
Ungefähr zwei Wochen später stand der GIS-Vertreter wieder vor ihrer Tür. Frau Sluka, die nach wie vor weder Radio noch TV-Gerät hatte, erklärte, das Radio ab Mai anmelden zu wollen. Der Kundenberater bot die sofortige Erledigung an. Er füllte das Anmeldeformular auf seinem Tablet aus, Frau Sluka gab ihre Kontodaten an und unterzeichnete eine leere Seite mit einem Unterschriftsfeld. Sie verließ sich darauf, dass alles wie besprochen in das Formular eingetragen war.
Bestätigung für Radio und Fernsehen
War es aber nicht: Im Mai erhielt Frau Sluka eine Meldebestätigung für Radio UND Fernsehen. Sie erklärte der GIS umgehend per E-Mail, dass sie weder einen Fernseh- noch einen Radioapparat habe; die Anmeldung für Radio sei ausschließlich aufgrund einer Internet-Anmeldung erfolgt, die Anmeldung für Fernsehen ein Fehler des GIS-Vertreters. Nachdem sie noch telefonisch mit einer GIS-Mitarbeiterin Rücksprache gehalten hatte, beeinspruchte sie die Fernseh-Anmeldung zusätzlich mit eingeschriebenem Brief.
Gebühr für kein Gerät
Was folgte, war eine Abmeldungsbestätigung für Fernsehen per Ende Mai samt der Information, dass die bereits von Frau Slukas Konto abgebuchte Fernsehgebühr für Juni gutgeschrieben werde. Und die Gebühr für Mai? Die müsse Frau Sluka bezahlen, weil die Gebührenpflicht laut Gesetz am letzten Tag des Monats ende, in dem eine schriftliche Abmeldung bei der GIS eintrifft. Sie habe die Richtigkeit der Anmeldung beim Außendienstmitarbeiter ja mit ihrer Unterschrift bestätigt, hieß es noch seitens der GIS. Kurz: Frau Sluka sollte einen Monat Gebühr für ein TV-Gerät zahlen, das sie nie besessen hatte.
VKI schreibt an GIS
Sie wandte sich an uns. Wir verfassten ein Interventionsschreiben, in dem wir den Sachverhalt nochmals darlegten und die GIS ersuchten, Frau Sluka die Fernsehgebühr für Mai zurückzuzahlen. Die GIS stornierte daraufhin Fernsehen "im Sinne der Kulanz" und schrieb Frau Sluka die Gebühr für Mai gut.
Keine Radio-Gebühr für Computer
Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof übrigens entschieden, dass ein Computer mit Internetanschluss kein Radio ist und daher auch keine Radiogebühr anfällt. Zu viel bezahlte Gebühren können rückgefordert werden (Musterbrief: Keine Rundfunkgebühr für Internet-Streaming).
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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