Frau Berger kam verzweifelt in unser Beratungszentrum. Sie hatte von einem Inkassobüro eine Forderung von über 300 € erhalten.
Die GIS hatte für 1.3. bis 30.9.2016 174,13 € Rundfunkgebühren in Rechnung gestellt, die durch Säumniszuschlag, Betreibungskosten etc. auf den Betrag von 327,93 € angewachsen waren. Frau Berger war aber im Februar 2016 aus finanziellen Gründen in eine andere Wohnung übersiedelt, in der sie weder Radio noch Fernsehen hatte. Wir wiesen die GIS darauf hin, dass die Gebührenforderung für März bis Ende September folglich unberechtigt war, und ersuchten um deren Ausbuchung. Unser Argument überzeugte: Die Forderung wurde storniert.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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