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Geldanlage: prämiengeförderte Zukunftsvorsorge - Schweigen im Walde

Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist ins Gerede gekommen. Bei mehreren Fonds ist der Aktienanteil auf null gesunken. Von den Anbietern gibt es dazu wenig bis keine Information für Betroffene.

Frau und Herr Österreicher sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch privat fürs Alter vorsorgen. Dafür wurde die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge geschaffen.

Und weil man auch den Aktienmarkt beleben wollte, wird zu einem erheblichen Teil (früher mindestens 40, seit heuer zumindest 30 Prozent) in vornehmlich österreichische Aktien investiert. Aktien können nämlich bei günstiger Börsensituation mehr Ertrag abwerfen als ein Sparbuch.

Anleihen, Rentenfonds, Lebensversicherungen

Der Rest des veranlagten Kapitals wandert in Anlagen mit fester Verzinsung (Anleihen, Rentenfonds, Deckungsstock einer klassischen Lebensversicherung) sowie um Verluste zu verhindern auch in eine ­Kapitalgarantie, damit das einbezahlte Geld und die staatlichen Förderungen auf jeden Fall erhalten bleiben. Das mag zwar risikoscheue Anleger beruhigen, ist aber auch der gravierende Nachteil des Produkts.

Kapitalgarantie kostet

Kapitalgarantie kostet

Eine Kapitalgarantie ist immer mit Kosten verbunden. Sie schmälert also den Ertrag. Für die Garantie werden spezielle Finanzprodukte gekauft, sogenannte Absicherungsinstrumente. Je größer die Verluste im Aktienanteil sind, umso mehr solche Absicherungsinstrumente müssen gekauft werden.

Beim „dynamischen“ oder CPPI-Modell (Constant Proportion Portfolio ­Insurance) wird jeder Fonds tagesaktuell abgesichert. Und dabei wurden so viele Absicherungsinstrumente gekauft, dass jenes Geld, das eigentlich in Aktien fließen sollte, jetzt vornehmlich in den Absicherungs­instrumenten investiert ist.

Aktienquote bei null

Die wirksame Aktienquote, mit der man auch an even­tuellen Aktiengewinnen partizipieren kann, liegt oder lag bei manchen Anbieter bei null. Ist keine wirksame Aktienquote mehr vorhanden und auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten, spricht man von ausgestoppten Fonds.

Das bedeutet aber nicht, dass das einbezahlte Geld verloren ist. Immerhin gibt es noch den Anteil mit sichereren Anlagen und die Kapitalgarantie. Aber der Aktienanteil soll ja höhere Erträge garantieren als bei festverzinslichen Anlageformen (Sparbuch, Termingelder, Anleihen ). ­Ohne Aktien werden betroffene Anleger nicht von späteren Höhenflügen an den Börsen profitieren. Und oft können die bisherigen Verluste über die restliche Laufzeit nicht mehr wettgemacht werden.

Mangelhaft informiert

Mangelhaft informiert

Zu diesem Debakel haben die Anbieter ­prämiengeförderter Zukunftsvorsorge-Produkte gegenüber ihren Kunden bisher kaum Stellung bezogen, vor allem jene nicht, deren Fonds von der Ausstoppung betroffen sind. Schon zu Jahresbeginn ­waren die Probleme absehbar, informiert wurde jedoch nicht.

So haben wir unsere Leser im Juni dazu aufgefordert, den jeweiligen Anbieter nach der Entwicklung der eigenen Zukunftsvorsorge zu befragen. Das Ergebnis ist niederschmetternd. Offenbar versuchen sich die Anbieter um die ­bittere Wahrheit zu drücken.

"Keine Erträge aus den Aktien zu erwarten“

So erklären sie detailliert das CPPI-Modell mit vielen Fachausdrücken, aber ohne Bezug zur aktuellen Entwicklung. Der noch verbliebene Aktienanteil wird, wenn überhaupt, nur verschämt bekannt gegeben, der Begriff "ausgestoppt“ peinlich vermieden. Stattdessen schreibt etwa die Bank Austria ­lediglich, dass "für den Rest der Laufzeit keine Erträge aus den Aktienbeständen zu erwarten“ sind.

Die s-Versicherung schließlich drängt Käufer ihrer Zukunftsvorsorge recht energisch zum Wechsel auf ein neues Produkt. Allerdings ist da die garantierte Verzinsung niedriger als ursprünglich, auch die garantierten Summen sind geringer. Und das Problem der Kombination von risiko­reichen Aktien mit (kostspieliger) Kapitalgarantie besteht nach wie vor.

Konstruktionsfehler

Konstruktionsfehler

Schuld aber hat wohl auch der Gesetzgeber, der die wenig sinnvolle Kombination von Aktien (die zwangsläufig mit Risiko ver­bunden sind) mit einer sicheren, aber kostspieligen Kapitalgarantie geschaffen hat. Einige Finanzunternehmen weigerten sich mit gutem Grund, derartige Produkte aufzulegen. Andere Anbieter halten die Kapitalgarantie nach wie vor für sinnvoll, weil es sonst Fondsverluste von 40 bis 60 Prozent gegeben hätte.

Wie die Rückmeldungen an uns zeigen, war den Käufern der Zukunftsvorsorge nicht bewusst, dass die Aktienanteile auch gegen null gehen können. Den Vertragsklauseln war dies oft nicht zu entnehmen. Auch beim Abschluss wurde darüber nicht informiert. Und jetzt, wo die Verluste eingetreten sind, lassen sich die Anbieter die Informationen aus der Nase ziehen, statt selbst an ihre Kunden heranzutreten.

Die Finanzmarktaufsicht hatte die Anbieter aufge­fordert, auf das Risiko des dezimierten ­Aktienanteils hinzuweisen. Daher prüfen wir derzeit, ob eine Musterklage gegen die intransparenten Geschäftsbedingungen und die mangelhafte Information Aussicht auf Erfolg hat.

Strategien für Anleger

Wer schon eine prämiengeförderte Zukunftsvorsorge abgeschlossen hat, sollte sich beim Anbieter erkundigen, ob sein Produkt zu jenen mit geringem oder gar keinem Aktienanteil gehört. Trifft dies zu, ist eventuell ein Ausstieg zu erwägen, wenn bis Laufzeitende nicht mehr als der garantierte Betrag lukriert werden kann.

Oder man drängt den Anbieter, ein Angebot zum Umstieg auf ein anderes Produkt zu legen. Wer das Gefühl hat, nur hingehalten zu werden und kryptische Informationen zu erhalten, sollte eine unabhängige Expertenmeinung (etwa bei uns oder der Arbeiterkammer) einholen.

Panik ist jedoch ein schlechter Ratgeber: Viele windige Finanzvertreter wittern die Chance, dass sie den von der Zukunfts­vorsorge Enttäuschten ihre dubiosen und riskanten Anlagen unterjubeln können.

Tabelle: Wirksame Aktienquote

Von diesen Anbietern wurden Aktienanteile genannt:

Allianz 0 % 1)
Bank Austria 0 %
BAWAG PSK Versicherung 0,5 %
Erste Bank 0 %
Generali 0,5 %
s-Versicherung 0 % 2)

1) Jänner 2009; seither soll der Aktienanteil wieder gestiegen sein.
2) im alten Produkt

Von anderen Anbietern liegen uns keine Werte vor.

Interview: Rudolf Mittendorfer

"Banken haben uns generell nicht geantwortet"

Rudolf Mittendorfer ist Obmann der Fachgruppe Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Wien - ein Interview zum Thema prämiengeförderte Zukunftsvorsorge.

 

Bildbeschreibung (Bild: ) Rudolf MittendorferKONSUMENT: Wie schätzen Sie aktuell die Situation in der PZV hinsichtlich der Informationspolitik der Anbieter ein?
MITTENDORFER: Die Versicherungsmakler - und natürlich auch deren Standesvertretung - waren damit bisher nicht zufrieden.

KONSUMENT: In einem Rundschreiben der FMA an die Anbieter heißt es: „Nach Ansicht der FMA ist ... darauf hinzuweisen, dass es im Falle des Einsatzes von Absicherungsinstrumenten dazu kommen kann, dass die Veranlagung in Aktien über längere Zeiträume hinweg nicht an der Entwicklung des Marktes partizipiert.“ Wird dieser Grundsatz Ihrer Ansicht nach von allen Anbietern eingehalten, d.h. informieren bzw. informierten die Anbieter ihre Kunden dahin gehend?
MITTENDORFER: Wir haben den Eindruck, dass dieser Aufforderung zur Kundeninformation zuerst teils nicht und großteils in sehr allgemeinen und zugleich verwirrenden Formulierungen entsprochen worden ist.

KONSUMENT: Was raten Versicherungsmakler ihren Kunden in der derzeitigen Situation?
MITTENDORFER: Makler haben eine besondere Verantwortung und müssen sich natürlich darum kümmern, dass sowohl der jeweilige Berater wie auch der Kunde die notwendigen Informationen bekommt. Dazu haben wir seitens der Wirtschaftskammer auch vehemente Schritte gesetzt, die mittlerweile bei den Versicherungsanbietern fast durchgehend erfolgreich waren. Das heißt, dass wir auf gestellte Fragen Antworten erhalten haben. Banken haben uns generell nicht geantwortet - wir haben die Befürchtung, dass deren Produkte generell ausgestoppte CPPI-Modelle sind.

KONSUMENT: Welche Fragen sollten Konsumenten aus Ihrer Sicht stellen, um zu erfahren, wie es um deren PZV-Produkt bestellt ist bzw. ob deren Produkt von einer eventuellen Ausstoppung betroffen ist?
MITTENDORFER: Wir mussten selbst aus den jüngsten Erfahrungen „zulernen“ und haben festgestellt, dass das scheinbar einfache Produkt „Zukunftsvorsorge“ im Hintergrund durch die gesetzlich vorgegebenen Veranlagungs- und Garantievorschriften sogar außerordentlich komplex und kompliziert ist. In einer großen Veranstaltung, der viele Berater, Vertreter der Assekuranzen, aber auch des Konsumentenschutzes beiwohnten, konnte einiges aufgearbeitet werden. Allerdings sind die Produkte so unterschiedlich, dass die Frage nach der „bloßen Ausstoppung“ alleine zu wenig ist, um zu einem klaren Urteil oder einem ausgewogenen Rat kommen zu können. Der Anbieter sollte aber schon eindeutig deklarieren, ob und wie das Produkt von der Ausstoppung betroffen ist, und welche Folgen dies hat - und welche Alternativen möglich sind.

KONSUMENT: Was sollten Konsumenten unternehmen, wenn ihr Produkt von einer Ausstoppung betroffen ist?
MITTENDORFER: Ohne genaue Kenntnis der dahinterliegenden Veranlagung und Garantievariante (z.B. CPPI) kann man dazu keinen seriösen Rat geben. Wir haben daher seitens der Wirtschaftskammer bei einem hoch renommierten Institut im Ausland eine entsprechende Expertise in Auftrag gegeben, um zu belastbaren Fakten und Zahlen zu kommen. Sobald diese vorliegt und evaluiert ist, werden wir die Öffentlichkeit darüber informieren - und natürlich auch alle Maklerkunden.

KONSUMENT: Kennen Sie das Umstiegsangebot der s-Versicherung und wenn ja, was halten Sie von diesem Angebot?
MITTENDORFER: Ich habe davon gehört, kenne es aber nicht im Detail, da meines Wissens diese Gesellschaft überhaupt nicht mit Maklern zusammengearbeitet hat. Wenn sich aber der neue Eigentümer zu einer Umstiegsvariante dieses deklariert ausgestoppten Produktes bekennt, ist das jedenfalls einmal ein gutes Zeichen.

KONSUMENT: Wie stehen Sie generell zum Produkt PZV in der derzeitigen Ausprägung (Stichwort Mindestaktienanteil vs. Kapitalgarantie) - gibt es aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers?
MITTENDORFER: Generell ist es so, dass die unabhängigen Makler zu den meisten Produkten keine einheitliche Meinung haben. Das ist auch in Ordnung so, denn es ist legitim, dass man aus gegebenen Fakten zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann. Besonders die strikten Vorgaben hinsichtlich der Veranlagungen stören die einen und gefallen wiederum anderen. Grundsätzlich geht es darum, ob man Aktien überhaupt, dazu in einer bestimmten Region, für notwendig bzw. besser oder schlechter hält als eine anleihendominierte Veranlagung. Persönlich bin ich der Auffassung, dass Aktienanteile besonders bei längeren Laufzeiten nicht nur höheren Ertrag bringen werden, sondern auch besondere Sicherheiten bieten (Inflation).

Was die Garantien anlangt, so muss zum einen aufgrund der letzten Jahre festgehalten werden, dass auch Garanten ausfallen können (Lehman), als auch, dass diese Garantien jedenfalls Geld kosten und somit das Ergebnis belasten. Das ist eine individuelle Abwägung. Genau deshalb ist ja die sachkundige und unabhängige Beratung für den Konsumenten so wichtig. Die jüngste Vergangenheit hat jedenfalls gezeigt, dass eine grundlegende Evaluierung dieses Produktes gesetzlich angezeigt ist. Es ist wichtig und richtig, dass es dies gibt, und es kann und soll nachgebessert werden! Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit aber auch dazu nutzen, ein Plädoyer für die Bereitschaft zur Eigenvorsorge zu halten. Dazu gehört aber nicht nur die Vorsorge fürs Alter, sondern auch und besonders für hinterbliebene Partner und Kinder, Berufsunfähigkeit oder Unfall. Dafür sind mit sehr geringen Aufwendungen sehr gute Absicherungen zu bekommen.

Zusammenfassung

  • Aktienanteil oft geschrumpft. Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge besteht aus Aktien plus Kapitalgarantie. Bei negativer Entwicklung der Aktienkurse, wie in letzter Zeit der Fall, ­vernichten die Kosten für Kapitalgarantie und Absicherungsprodukte die Erträge.
  • Schweigsame Anbieter. Weder in den Vertragsunterlagen noch später wurde auf das Risiko hingewiesen, dass der Aktienanteil verschwinden kann – und damit auch die Ertragsschancen sinken.
  • Ertragsprognose verlangen. Falls sich herausstellt, dass bis Laufzeitende nur der Garantiebetrag erwirtschaftet werden kann, den Ausstieg überlegen oder auf ein anderes Produkt umsteigen.

Reaktionen der Anbieter

Das sagen Anbieter von prämiengeförderten Zukunftsvorsorge-Produkten auf Konsumentenfragen zur Ausstoppung von Fonds.

Wir haben betroffenen Konsumenten geraten, ihrem Anbieter oder Berater einige Fragen zu stellen. Die Fragen lauteten:

  • Ist dieser Fonds von einer Ausstoppung betroffen?
  • Wie und in welchen Finanzprodukten (Absicherungsinstrumenten) wurden die eingezahlten Beträge veranlagt?
  • Wie, wann und aus welchem Grund bzw. mit welchen Auswirkungen wurden diese Instrumente verändert?
  • Wie hoch liegt die aktuell wirksame Aktienquote des veranlagten Kapitals?
  • Mit wie viel Prozent Wertzuwachs partizipiert ein Kunde (abgesehen von der staatlichen Prämie) an je einem Prozent Wertzuwachs des Aktienmarktes?
  • Wie hoch sind, gemessen an der Sparleistung, die Kosten für die Kapitalgarantie?
  • In welche Anlageformen werden die weiteren Sparleistungen investiert?
  • Welche Alternative zum Aktieninvestment steht zur Verfügung, wenn sich herausstellt, dass die wirksame Aktienquote weiterhin bei null liegt und es am Ende der Laufzeit nur den garantierten Betrag gibt? 

Antworten der Versicherer

Uniqa/FinanceLife: Sehr ausführlich, aber für Laien kaum verständlich wurden Konsumentenanfragen von Uniqa/FinanceLife beantwortet. Einerseits wurde darauf eingegangen, dass es zwei verschiedene Garantievarianten (CPPI bzw. Optionsbasiertes Modell – je nach Vertragsabschluss) gibt, andererseits wurde darauf verwiesen, dass es vor allem beim CPPI-Modell (bei dem Fonds tagesaktuell abgesichert werden) zu einer „teilweisen Ausstoppung“ kommen kann. Da die Garantie nicht erst bei Ablauf des Vertrages, sondern erstmals nach 10 bzw. 15 Jahren gilt und dann abgerechnet wird, "unterscheidet sich unsere vorausschauende Vorgehensweise wesentlich vom Mitbewerb. Denn bei uns kann das Modell für den Kunden nie über die gesamte Versicherungslaufzeit ,ausgestoppt’ werden – sondern nur während des jeweiligen Garantiezeitraums“. Weiters heißt es zum CPPI-Modell: „Bei unseren Fonds für die Versicherungsbeginne 2005, 2006 und 2007 – nach 10-jährigem Modell (Tarif P35A), welche nach diesem Modell aufgebaut sind, kann daher derzeit aufgrund der extremen Schwankungen an den Kapitalmärkten und aufgrund der Kapitalmarktkrise 2008 nur eine geringe Partizipation an den Aktienmärkten erfolgen.“ Die Uniqa gesteht in einem anderen Schreiben auch ein, dass das optionsbasierte Modell der „Sicherheitsvariante“ entspricht und eine Änderung der Instrumente nicht sinnvoll wäre. Es scheint, als wäre man vom CPPI-Modell nicht wirklich überzeugt. Ein weiteres Schreiben an einen Konsumenten zeigt deutlich, wie man Kunden am besten verunsichern kann. Hier heißt es lapidar: „Anbei das Factsheet zu Ihrem Fonds. Aus diesem können Sie die ertragswirksame Aktienquote und Veranlagung entnehmen.“ Weder der Konsument noch wir haben jedoch einen Hinweis, geschweige denn die Höhe der wirksamen Aktienquote gefunden!

Tief blicken lässt auch eine Modellrechnung, die einem Kunden von der Uniqa übermittelt wurde. Bei einer Gesamt-Performance des Produktes von 3 % bleiben an Nettorendite satte 0,8 % übrig, bei einer Performance von 5 % ergibt sich eine Nettorendite von 2,5 %. Der Rest geht für Kosten drauf – und das bei einem staatlich geförderten, steuerfreien Produkt.

Noch eine Geschichte zur Uniqa wurde uns von einer Konsumentin berichtet: „Die Summe der von mir eingezahlten Beträge beträgt bis 31.12.2009 5.600 €. Auf der Jahresmitteilung stellte ich nun fest, dass unter ,Einzahlungen bis 31.12.2009’ nur 4.600 € ausgewiesen sind. Ein Anruf bei der Versicherung ergab Folgendes: Ja, ich habe recht, da stimmt der Ausdruck nicht. Natürlich sei im System alles richtig, nur beim Ausdruck hat sich leider ein Computerfehler eingeschlichen. Umgehend werde man mir den richtigen Ausdruck zusenden. Ich habe daraufhin sämtliche Jahresmitteilungen kontrolliert und festgestellt, dass seit 2006 Computerfehler vorliegen. Was mich erzürnt: die Tatsache, dass man jetzt sogar Pensionsversicherungen jährlich nachrechnen muss, ich bezweifle, dass der Computerfehler nur bei mir auftritt, kein Wort der Entschuldigung fällt, ich nicht überprüfen kann, ob im System tatsächlich alles richtig ist und ich etwaige Konsequenzen aufgrund falscher Beträge für den Ablauf der Versicherung 2040 nicht abschätzen kann.“

Generali: Auch hier liegt uns ein Schreiben vor, in dem auf die ertragswirksame Aktienquote eingegangen wird und die mit 0,5 % ausgewiesen wird. Wie sich die ertragswirksamen Aktienquote in Zukunft entwickeln wird, darüber gibt es keine Informationen. Somit ist nur für Experten klar ersichtlich, dass dieses Produkt an eventuellen zukünftigen Aktiengewinnen kaum mehr teilhaben wird. Weiters wird auch hier versucht, das CPPI-Modell zu beschreiben und eine Begründung zu geben, warum die wirksame Aktienquote derart gering ist und auch großen Schwankungen unterliegen kann. Das Wort „Ausstoppung“ wird auch hier nicht verwendet. Auf die Frage, welche Alternative angeboten wird, falls der Aktienanteil tatsächlich auf null bleibt, antwortet Generali eher ausweichend und zieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zurück: „Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben … muss auch im Falle der modellbedingten Senkung der ertragswirksamen Aktienquote auf Null, das physische Investment in Aktien bei 30 % gehalten werden.“

BAWAG PSK: Ähnlich gelagert die Antworten der BAWAG PSK Versicherung an deren Kunden. Auch hier beträgt die wirksame Aktienquote derzeit 0,5 % und es wird an die gesetzlichen Bestimmungen erinnert, wo es eigentlich darum gehen würde, Alternativen aufzuzeigen. „Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss zwingend in die Mindestaktienquoten investiert werden, selbst wenn kein wirksames Aktienexposure möglich ist. Bei den Produkten der BAWAG PSK Versicherung läuft jeder Fonds 10 bzw. 15 Jahre. Jeweils nach 10 bzw. 15 Jahren gibt es Kapital- und Ertragsgarantiestichtage. Danach wird die Aktienquote des Fonds in Abhängigkeit vom Zinsniveau wieder neu festgelegt. Somit ist eine Aktienquote von Null über die gesamte Vertragslaufzeit nicht möglich.“ Also ähnlich wie bei der Uniqa – eine teilweise Ausstoppung ist allerdings möglich.

Bank Austria Versicherung: Hier fiel die Antwort auf diese acht Fragen äußerst knapp aus: Nach der Einleitung heißt es. "Die Veranlagung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu mindestens 40 % in Aktien. Der Rest wird in eine spezielle Anleihe investiert, die nur für diesen Zweck aufgelegt wurde und sicherstellt, dass trotz Aktieninvestment die Summe der eingezahlten Prämien und erhaltenen Förderungen garantiert werden kann. Sie partizipieren hinsichtlich eines die Garantieleistung übersteigenden Ertrages mit 40 % an der durchschnittlichen Entwicklung des ATX während der 12-jährigen Vertragslaufzeit. Es wird (da für die Garantiekonstruktion nicht nötig) kein CPPI zugrunde gelegt. Ein ,Ausstoppen’ ist daher bei dem von Ihnen gewählten Vorsorge Plus-Pension-Vertrag nicht möglich.“

Uns gegenüber hat die BA-Versicherung im März dieses Jahres mitgeteilt, dass die wirksame Aktienquote aktuell 9,75 % beträgt. Im niedrigsten Fall lag sie bei 8,55 %. Als Absicherungsinstrumente dienen laut BA-Versicherung Short Futures auf den ATX.

Allianz: Dieses Unternehmen teilt ihren Kunden mit, nicht von einer Ausstoppung betroffen zu sein. Die wirksame Aktienquote lag zwar laut Allianz im Jänner 2009 bei 0 %, seither soll sie aber sukzessive wieder hochgefahren worden sein. Die Kunden wurden unseres Wissens nur auf Nachfrage darüber informiert.

s-Versicherung: Sie ist ein Spezialfall. Das Institut ist zwar spät, aber doch an seine Kunden herangetreten und hat eingestanden, dass das Zukunftsvorsorge-Produkt "ausgestoppt“ sei und man bis zum Laufzeitende nicht mehr an eventuellen Aktiengewinnen teilhaben werde. Gleichzeitig wurde allen Kunden ein Umstieg in eine neue Variante angeboten – selbstverständlich in marketinggerechter, blumiger und nur positiver Art und Weise:

Mit der Umstellung sichere man sich die bisher erwirtschafteten Erträge (das kann in der jetzigen Zeit nicht gerade viel sein);

  • man bekomme die Chance, zukünftig wieder voll an der Performance der Aktienmärkte zu partizipieren (voll partizipieren geht nicht, erstens gibt es Kosten zu tragen und zweitens ist der Aktienanteil eingeschränkt);
  • man genieße alle Verbesserungen, die der Gesetzgeber vorsieht (mit dem neuen Lebenszyklusmodell Anfang 2010 wurde die Mindestaktienquote marginal auf 30 % reduziert);
  • und es wird Umsteigern eine Mindestrente und die aktuelle Sterbetafel garantiert (die Mindestrente ist aufgrund des geringeren Garantiezinses geringer als im alten Modell und eine neue Sterbetafel ist auch nicht gerade ein Vorteil, obwohl diese jetzt garantiert ist).

Sieht man sich die Umstellungsvorschläge an, erkennt man, dass die Garantiebeträge in den neuen Verträgen geringer sind.

Auch die AK Oberösterreich hat sich zu diesem Thema Gedanken gemacht. In einer Aussendung dazu heißt es: „Alle Konsumenten, die ihren Zukunftsvorsorgevertrag vor dem 1.1.2010 abgeschlossen haben, haben innerhalb der steuerlichen Mindestbindefrist von 10 Jahren ein Recht auf den Umstieg in das Lebenszyklusmodell. Dabei dürfen bestehende Garantien nicht verringert werden. Umstellungsvorschläge mit geringeren Garantiewerten müssen nach Meinung der AK-Experten von der s-Versicherung richtiggestellt werden. Wenn Sie sich Ihre höhere garantierte Mindestrente sichern möchten, fordern Sie die s-Versicherung auf, Ihnen ein neues, richtiggestelltes Angebot mit gleicher garantierter Rente wie im alten Vertrag zu übermitteln, andernfalls können Sie Ihren Rücktritt erklären.“

Siehe auch: http://www.arbeiterkammer.com/online/s-versicherung-55903.html

Bank Austria und Erste Bank: Beide sind Anbieter von reinen Fondslösungen (also keine Versicherungsvarianten), haben sich nun doch entschlossen, ihre Kunden über das aktuelle Problem aufzuklären – aus unserer Sicht allerdings viel zu spät. In einem Schreiben der Bank Austria an eine Konsumentin wird das Ausmaß des Schadens sehr deutlich beschrieben. „Da die VorsorgePlus Fonds aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen den vorgeschriebenen Aktienanteil nicht tatsächlich reduzieren durften, sondern nur absichern konnten, ist wegen der extremen Situation der Märkte die Situation eingetreten, dass es bis zum Laufzeitende des Fonds nicht mehr möglich sein wird, die Absicherung des Aktienanteils aufzuheben. Die Erreichung des Garantieziels wäre sonst nicht sichergestellt. Im Rechenschaftsbericht des Jahres 2009 wird auf diesen Umstand hingewiesen; die grundsätzliche Möglichkeit, die Aktienbestände zu hedgen (abzusichern), wird im Verkaufsprospekt erwähnt. Aus den genannten Gründen sind für den Rest der Laufzeit bei den VorsorgePlus Fonds keine Erträge aus den Aktienbeständen mehr zu erwarten. Das ursprünglich angepeilte Anlageziel wird nicht in voller Höhe erreicht werden. Performancebeiträge aus dem Anleiheanteil der Fonds sind möglich. Für allfällige weitere Einzahlungen gibt es außerdem die staatliche Prämie.“

Fazit: Hier wird ausführlich beschrieben, dass die Produkte der Bank Austria ausgestoppt und keine Aktiengewinne mehr möglich sind. Leider verzichtet die Bank Austria gänzlich darauf, ein Umstiegs-, Ausstiegs- oder sonstiges Szenario anzubieten. In diesem Fall bleibt nur der Rat, keine weiteren Einzahlungen mehr zu tätigen. Ähnlich verhält es sich im Fall der Erste Bank.

Raiffeisen und Volksbank: Sie bieten ebenfalls diese Fondslösungen an. Von ihnen sind uns keine derartigen Schreiben bekannt bzw. zugänglich gemacht worden. Laut einer Presseaussendung von Volksbank Investments sind die hauseigenen Zukunftsvorsorge-Produkte nicht von Ausstoppungen betroffen.

Leserreaktionen

Zum Umstieg gedrängt

Im Jahr 2005 haben mein Mann und ich bei der Sparkassen-Versicherung Pensionsversicherungen abgeschlossen. Nun wurden wir durch den Berater der Sparkasse ziemlich gedrängt, auf ein anderes, für uns ungünstigeres Modell umzusteigen, da es sich offenbar um einen ausgestoppten Fonds handelt. Können wir die Auszahlung der bisher einbezahlten Prämie inklusive staatlicher Förderung verlangen? Wir sind nicht bereit, auf ein Modell umzusteigen, das uns bei gleicher Prämienhöhe an die 25 Prozent weniger Pension bringt.

Benutzer "freezer"
(aus KONSUMENT 2/2011)

Es stimmt, die Produkte der s-Versicherung sind ausgestoppt. Derzeit führen wir zwei Musterprozesse: einen zum Thema vorzeitiger Ausstieg aus der PZV, den anderen gegen die s-Versicherung wegen der Ausstoppung. Wenn das Gericht uns recht gibt, dass man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann, können Sie die Rückzahlung der bisher einbezahlten Beträge verlangen. Bis zu einem Urteil wird es aber noch etwas dauern.

Die Redaktion

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