Das sagen Anbieter von prämiengeförderten Zukunftsvorsorge-Produkten auf Konsumentenfragen zur Ausstoppung von Fonds.
Wir haben betroffenen Konsumenten geraten, ihrem Anbieter oder Berater einige Fragen zu stellen. Die Fragen lauteten:
- Ist dieser Fonds von einer Ausstoppung betroffen?
- Wie und in welchen Finanzprodukten (Absicherungsinstrumenten) wurden die eingezahlten Beträge veranlagt?
- Wie, wann und aus welchem Grund bzw. mit welchen Auswirkungen wurden diese Instrumente verändert?
- Wie hoch liegt die aktuell wirksame Aktienquote des veranlagten Kapitals?
- Mit wie viel Prozent Wertzuwachs partizipiert ein Kunde (abgesehen von der staatlichen Prämie) an je einem Prozent Wertzuwachs des Aktienmarktes?
- Wie hoch sind, gemessen an der Sparleistung, die Kosten für die Kapitalgarantie?
- In welche Anlageformen werden die weiteren Sparleistungen investiert?
- Welche Alternative zum Aktieninvestment steht zur Verfügung, wenn sich herausstellt, dass die wirksame Aktienquote weiterhin bei null liegt und es am Ende der Laufzeit nur den garantierten Betrag gibt?
Antworten der Versicherer
Uniqa/FinanceLife: Sehr ausführlich, aber für Laien kaum verständlich wurden Konsumentenanfragen von Uniqa/FinanceLife beantwortet. Einerseits wurde darauf eingegangen, dass es zwei verschiedene Garantievarianten (CPPI bzw. Optionsbasiertes Modell – je nach Vertragsabschluss) gibt, andererseits wurde darauf verwiesen, dass es vor allem beim CPPI-Modell (bei dem Fonds tagesaktuell abgesichert werden) zu einer „teilweisen Ausstoppung“ kommen kann. Da die Garantie nicht erst bei Ablauf des Vertrages, sondern erstmals nach 10 bzw. 15 Jahren gilt und dann abgerechnet wird, "unterscheidet sich unsere vorausschauende Vorgehensweise wesentlich vom Mitbewerb. Denn bei uns kann das Modell für den Kunden nie über die gesamte Versicherungslaufzeit ,ausgestoppt’ werden – sondern nur während des jeweiligen Garantiezeitraums“. Weiters heißt es zum CPPI-Modell: „Bei unseren Fonds für die Versicherungsbeginne 2005, 2006 und 2007 – nach 10-jährigem Modell (Tarif P35A), welche nach diesem Modell aufgebaut sind, kann daher derzeit aufgrund der extremen Schwankungen an den Kapitalmärkten und aufgrund der Kapitalmarktkrise 2008 nur eine geringe Partizipation an den Aktienmärkten erfolgen.“ Die Uniqa gesteht in einem anderen Schreiben auch ein, dass das optionsbasierte Modell der „Sicherheitsvariante“ entspricht und eine Änderung der Instrumente nicht sinnvoll wäre. Es scheint, als wäre man vom CPPI-Modell nicht wirklich überzeugt. Ein weiteres Schreiben an einen Konsumenten zeigt deutlich, wie man Kunden am besten verunsichern kann. Hier heißt es lapidar: „Anbei das Factsheet zu Ihrem Fonds. Aus diesem können Sie die ertragswirksame Aktienquote und Veranlagung entnehmen.“ Weder der Konsument noch wir haben jedoch einen Hinweis, geschweige denn die Höhe der wirksamen Aktienquote gefunden!
Tief blicken lässt auch eine Modellrechnung, die einem Kunden von der Uniqa übermittelt wurde. Bei einer Gesamt-Performance des Produktes von 3 % bleiben an Nettorendite satte 0,8 % übrig, bei einer Performance von 5 % ergibt sich eine Nettorendite von 2,5 %. Der Rest geht für Kosten drauf – und das bei einem staatlich geförderten, steuerfreien Produkt.
Noch eine Geschichte zur Uniqa wurde uns von einer Konsumentin berichtet: „Die Summe der von mir eingezahlten Beträge beträgt bis 31.12.2009 5.600 €. Auf der Jahresmitteilung stellte ich nun fest, dass unter ,Einzahlungen bis 31.12.2009’ nur 4.600 € ausgewiesen sind. Ein Anruf bei der Versicherung ergab Folgendes: Ja, ich habe recht, da stimmt der Ausdruck nicht. Natürlich sei im System alles richtig, nur beim Ausdruck hat sich leider ein Computerfehler eingeschlichen. Umgehend werde man mir den richtigen Ausdruck zusenden. Ich habe daraufhin sämtliche Jahresmitteilungen kontrolliert und festgestellt, dass seit 2006 Computerfehler vorliegen. Was mich erzürnt: die Tatsache, dass man jetzt sogar Pensionsversicherungen jährlich nachrechnen muss, ich bezweifle, dass der Computerfehler nur bei mir auftritt, kein Wort der Entschuldigung fällt, ich nicht überprüfen kann, ob im System tatsächlich alles richtig ist und ich etwaige Konsequenzen aufgrund falscher Beträge für den Ablauf der Versicherung 2040 nicht abschätzen kann.“
Generali: Auch hier liegt uns ein Schreiben vor, in dem auf die ertragswirksame Aktienquote eingegangen wird und die mit 0,5 % ausgewiesen wird. Wie sich die ertragswirksamen Aktienquote in Zukunft entwickeln wird, darüber gibt es keine Informationen. Somit ist nur für Experten klar ersichtlich, dass dieses Produkt an eventuellen zukünftigen Aktiengewinnen kaum mehr teilhaben wird. Weiters wird auch hier versucht, das CPPI-Modell zu beschreiben und eine Begründung zu geben, warum die wirksame Aktienquote derart gering ist und auch großen Schwankungen unterliegen kann. Das Wort „Ausstoppung“ wird auch hier nicht verwendet. Auf die Frage, welche Alternative angeboten wird, falls der Aktienanteil tatsächlich auf null bleibt, antwortet Generali eher ausweichend und zieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zurück: „Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben … muss auch im Falle der modellbedingten Senkung der ertragswirksamen Aktienquote auf Null, das physische Investment in Aktien bei 30 % gehalten werden.“
BAWAG PSK: Ähnlich gelagert die Antworten der BAWAG PSK Versicherung an deren Kunden. Auch hier beträgt die wirksame Aktienquote derzeit 0,5 % und es wird an die gesetzlichen Bestimmungen erinnert, wo es eigentlich darum gehen würde, Alternativen aufzuzeigen. „Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss zwingend in die Mindestaktienquoten investiert werden, selbst wenn kein wirksames Aktienexposure möglich ist. Bei den Produkten der BAWAG PSK Versicherung läuft jeder Fonds 10 bzw. 15 Jahre. Jeweils nach 10 bzw. 15 Jahren gibt es Kapital- und Ertragsgarantiestichtage. Danach wird die Aktienquote des Fonds in Abhängigkeit vom Zinsniveau wieder neu festgelegt. Somit ist eine Aktienquote von Null über die gesamte Vertragslaufzeit nicht möglich.“ Also ähnlich wie bei der Uniqa – eine teilweise Ausstoppung ist allerdings möglich.
Bank Austria Versicherung: Hier fiel die Antwort auf diese acht Fragen äußerst knapp aus: Nach der Einleitung heißt es. "Die Veranlagung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu mindestens 40 % in Aktien. Der Rest wird in eine spezielle Anleihe investiert, die nur für diesen Zweck aufgelegt wurde und sicherstellt, dass trotz Aktieninvestment die Summe der eingezahlten Prämien und erhaltenen Förderungen garantiert werden kann. Sie partizipieren hinsichtlich eines die Garantieleistung übersteigenden Ertrages mit 40 % an der durchschnittlichen Entwicklung des ATX während der 12-jährigen Vertragslaufzeit. Es wird (da für die Garantiekonstruktion nicht nötig) kein CPPI zugrunde gelegt. Ein ,Ausstoppen’ ist daher bei dem von Ihnen gewählten Vorsorge Plus-Pension-Vertrag nicht möglich.“
Uns gegenüber hat die BA-Versicherung im März dieses Jahres mitgeteilt, dass die wirksame Aktienquote aktuell 9,75 % beträgt. Im niedrigsten Fall lag sie bei 8,55 %. Als Absicherungsinstrumente dienen laut BA-Versicherung Short Futures auf den ATX.
Allianz: Dieses Unternehmen teilt ihren Kunden mit, nicht von einer Ausstoppung betroffen zu sein. Die wirksame Aktienquote lag zwar laut Allianz im Jänner 2009 bei 0 %, seither soll sie aber sukzessive wieder hochgefahren worden sein. Die Kunden wurden unseres Wissens nur auf Nachfrage darüber informiert.
s-Versicherung: Sie ist ein Spezialfall. Das Institut ist zwar spät, aber doch an seine Kunden herangetreten und hat eingestanden, dass das Zukunftsvorsorge-Produkt "ausgestoppt“ sei und man bis zum Laufzeitende nicht mehr an eventuellen Aktiengewinnen teilhaben werde. Gleichzeitig wurde allen Kunden ein Umstieg in eine neue Variante angeboten – selbstverständlich in marketinggerechter, blumiger und nur positiver Art und Weise:
Mit der Umstellung sichere man sich die bisher erwirtschafteten Erträge (das kann in der jetzigen Zeit nicht gerade viel sein);
- man bekomme die Chance, zukünftig wieder voll an der Performance der Aktienmärkte zu partizipieren (voll partizipieren geht nicht, erstens gibt es Kosten zu tragen und zweitens ist der Aktienanteil eingeschränkt);
- man genieße alle Verbesserungen, die der Gesetzgeber vorsieht (mit dem neuen Lebenszyklusmodell Anfang 2010 wurde die Mindestaktienquote marginal auf 30 % reduziert);
- und es wird Umsteigern eine Mindestrente und die aktuelle Sterbetafel garantiert (die Mindestrente ist aufgrund des geringeren Garantiezinses geringer als im alten Modell und eine neue Sterbetafel ist auch nicht gerade ein Vorteil, obwohl diese jetzt garantiert ist).
Sieht man sich die Umstellungsvorschläge an, erkennt man, dass die Garantiebeträge in den neuen Verträgen geringer sind.
Auch die AK Oberösterreich hat sich zu diesem Thema Gedanken gemacht. In einer Aussendung dazu heißt es: „Alle Konsumenten, die ihren Zukunftsvorsorgevertrag vor dem 1.1.2010 abgeschlossen haben, haben innerhalb der steuerlichen Mindestbindefrist von 10 Jahren ein Recht auf den Umstieg in das Lebenszyklusmodell. Dabei dürfen bestehende Garantien nicht verringert werden. Umstellungsvorschläge mit geringeren Garantiewerten müssen nach Meinung der AK-Experten von der s-Versicherung richtiggestellt werden. Wenn Sie sich Ihre höhere garantierte Mindestrente sichern möchten, fordern Sie die s-Versicherung auf, Ihnen ein neues, richtiggestelltes Angebot mit gleicher garantierter Rente wie im alten Vertrag zu übermitteln, andernfalls können Sie Ihren Rücktritt erklären.“
Siehe auch: http://www.arbeiterkammer.com/online/s-versicherung-55903.html
Bank Austria und Erste Bank: Beide sind Anbieter von reinen Fondslösungen (also keine Versicherungsvarianten), haben sich nun doch entschlossen, ihre Kunden über das aktuelle Problem aufzuklären – aus unserer Sicht allerdings viel zu spät. In einem Schreiben der Bank Austria an eine Konsumentin wird das Ausmaß des Schadens sehr deutlich beschrieben. „Da die VorsorgePlus Fonds aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen den vorgeschriebenen Aktienanteil nicht tatsächlich reduzieren durften, sondern nur absichern konnten, ist wegen der extremen Situation der Märkte die Situation eingetreten, dass es bis zum Laufzeitende des Fonds nicht mehr möglich sein wird, die Absicherung des Aktienanteils aufzuheben. Die Erreichung des Garantieziels wäre sonst nicht sichergestellt. Im Rechenschaftsbericht des Jahres 2009 wird auf diesen Umstand hingewiesen; die grundsätzliche Möglichkeit, die Aktienbestände zu hedgen (abzusichern), wird im Verkaufsprospekt erwähnt. Aus den genannten Gründen sind für den Rest der Laufzeit bei den VorsorgePlus Fonds keine Erträge aus den Aktienbeständen mehr zu erwarten. Das ursprünglich angepeilte Anlageziel wird nicht in voller Höhe erreicht werden. Performancebeiträge aus dem Anleiheanteil der Fonds sind möglich. Für allfällige weitere Einzahlungen gibt es außerdem die staatliche Prämie.“
Fazit: Hier wird ausführlich beschrieben, dass die Produkte der Bank Austria ausgestoppt und keine Aktiengewinne mehr möglich sind. Leider verzichtet die Bank Austria gänzlich darauf, ein Umstiegs-, Ausstiegs- oder sonstiges Szenario anzubieten. In diesem Fall bleibt nur der Rat, keine weiteren Einzahlungen mehr zu tätigen. Ähnlich verhält es sich im Fall der Erste Bank.
Raiffeisen und Volksbank: Sie bieten ebenfalls diese Fondslösungen an. Von ihnen sind uns keine derartigen Schreiben bekannt bzw. zugänglich gemacht worden. Laut einer Presseaussendung von Volksbank Investments sind die hauseigenen Zukunftsvorsorge-Produkte nicht von Ausstoppungen betroffen.