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Garantie: Espressomaschine bei Amazon Deutschland - Wunsch nach Reparatur abgewiesen

"Ich habe bei Amazon Deutschland eine Espressomaschine gekauft. Nach einem Jahr war sie defekt und ich wollte sie reparieren lassen. Beim Servicedienst des Herstellers sagte man mir aber, dass die deutsche Garantie in Österreich nicht gilt. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Georg Mentschl.

Georg Mentschl (Bild: Ehrensberger)
Mag. Georg Mentschl

Espressomaschine defekt

Ja, das ist zulässig. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusage eines Herstellers oder Händlers. Eine Garantiezusage kann an Bedingungen geknüpft sein (beispielsweise daran, dass man die Originalverpackung mitgeben muss) oder auch eingeschränkt werden (z.B.: nur in Österreich, keine Verschleißteile).

Themenwechsel: Wichtiger für Konsumenten ist die Gewährleistung. Diese ist ein gesetzlich geregeltes Recht und gilt EU-weit, also auch bei Einkäufen im EU-Ausland.

Amazon Deutschland

Die Frist, innerhalb der man die gesetzliche Gewährleistung geltend machen kann, beträgt zwei Jahre. Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung: Wenn die Gewährleistung später als 6 Monate nach dem Datum der Übergabe an den Käufer geltend gemacht wird, muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Diese Frist war in Ihrem Fall leider bereits verstrichen.

Zuständig für die Gewährleistung ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, und nicht der Erzeuger oder Generalimporteur.


Hier lesen Sie mehr zum Thema Online-Shopping und Gewährleistung und Garantie

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