Herr Tietz buchte über ein Reisebüro ein Reise und zahlte sie an. Der Veranstalter, FTI Touristik, sagte die Reise bedingt duch Corona ab. Bei der Erstattung der Anzahlung kam es zu Schwierigkeiten. - Dieser Fall wurde betreut von Mag. Lukas Eschlböck.
Im Herbst 2019 buchte Herr Tietz über ein Reisebüro einen Ägypten-Aufenthalt und zahlte 1.000 Euro an. Dann kam Corona und die für Mai geplante Reise wurde vom Veranstalter, FTI Touristik, München, abgesagt.
Herr Tietz versuchte zunächst die Umbuchung auf einen Herbst-Termin. Beim Reisebüro hatte er kein Glück, das war insolvent. Also wandte er sich an FTI Touristik. Von dort bekam er die Information, die geleistete Anzahlung sei bereits an das Reisebüro überwiesen worden, weshalb dieses ihm die Anzahlung erstatten müsse.
Für die Rückerstattung zuständig
Ein klarer Fall für eine Intervention von unserer Seite. Im Namen von Herrn Tietz klärten wir FTI Touristik darüber auf, dass das Unternehmen als Reiseveranstalter Vertragspartner und aufgrund der von ihm selbst erfolgten Absage auch für die Rückerstattung der Anzahlung zuständig sei. Nun wurde die Sache im Sinne von Herrn Tietz erledigt.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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