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Fremdwährungskredite: Sammelschlichtung - Stop-Loss-Schäden aus Euro/Franken

Sammelschlichtung: Der VKI wurde von der Arbeiterkammer mit einer Aktion für zu eingetretenen "Stop-Loss-Schäden" beauftragt.

Am 15. Jänner 2015 erklärte die Schweizer Nationalbank (SNB), den Kurs des Franken nicht mehr bei einem Kurs von 1,20 (1 Euro = 1,20 CHF) stützen zu wollen. Die Folge war ein Kursverfall bis zu 0,88 (1 Euro = 0,88 Rappen) und ein Einpendeln des Kurses bei 1 (1 Euro = 1 CHF).

Stop-Loss-Vereinbarung

Fremdwährungskreditnehmer, die mit ihrer Bank eine sogenannte Stop-Loss-Vereinbarung abgeschlossen hatten, könnten nun vor dem Problem stehen, dass sich ihre Kreditschuld quasi über Nacht erheblich erhöht hat. Die Banken konnten nämlich nicht zum gesetzten Ausstiegskurs von in der Regel 1,19 Franken konvertieren; die Umwandlung in einen Eurokredit erfolgte vielfach zu einem deutlich schlechteren Kurs. So wurden die Frankenkredite teilweise erst bei einem Kurs von 0,88 oder allenfalls einem Kurs von 1 konvertiert. Das bedeutet bei einem Fremdwährungskredit über rund 90.000 Euro (aufgenommen 2008) ein schlagartiges Ansteigen der aushaftenden Kreditsumme um rund 30.000 Euro.

Differenz von der Bank zurückverlangen

Dieser Schaden wäre nicht eingetreten, wenn die Bank die Stop-Loss-Order nicht als Sicherheit (auch für den Fall eines Endes der Kursstützung durch die SNB) angeboten hätte und man statt dessen bereits bei 1,20 endgültig in den Euro konvertiert hätte. Der Differenzbetrag (im Beispiel wären dies 30.000 Euro) kann daher von der Bank zurück verlangt werden. Der VKI wurde von der Bundesarbeiterkammer (BAK) mit einer Aktion für eine Sammelschlichtung zu eingetretenen „Stop-Loss-Schäden“ beauftragt.

An der Aktion teilnehmen

Die Teilnahme an der Aktion ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Sie haben einen Fremdwährungskredit (in SFR) und sehen sich durch eine Stop-Loss-Vereinbarung durch den Kurssturz am 15.1.2015 geschädigt, da Sie, bei Kenntnis der Gefahren einer solchen Stop-Loss- Vereinbarungen den aushaftenden Frankenkredit bereits vorher zu einem Kurs von 1,20 konvertiert hätten.
 
Sie müssen Ihre Personen- und Falldaten in unseren Onlinefragebogen eintragen, und folgende Unterlagen hochladen:
- Kreditvertrag
- Stop-Loss-Vereinbarung
- Kontoauszug vor 15.1.2015
- Kontoauszug nach 15.1.2015
- Formular: Sammelschlichtung Stop-loss - (Bitte laden Sie sich dieses Formular herunter, füllen es aus und laden es im Online-Fragebogen wieder hoch)
 
- einen Organisationsbeitrag von 100 Euro an den VKI bezahlen
 
- den VKI bevollmächtigen, die Vergleichsverhandlungen mit den Banken zu führen und auch bindend abzuschließen.

Lesen Sie mehr: Fragebogen: Fremdwährungskredite und Stop-loss

Eine Teilnahme an der Aktion ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn der Fremdwährungskredit bleibend in Euro konvertiert werden soll. Fehlberatungen bei Abschluss des Fremdwährungskredites können in dieser Aktion nicht berücksichtigt werden.

Die Aktion endet am 15. März 2015.

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