Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um eine 13-stündige Flugverspätung der Fluggesellschaft Eurowings.
Reifenschaden durch Fremdkörper
Zugegeben, der Fall ist in juristischer Hinsicht zweideutig. Genau deshalb wäre es aber im Interesse aller Beteiligten gewesen, die Sache zu klären. Der Anlass war eine 13-stündige Flugverspätung, nach Angaben der Fluggesellschaft Eurowings aufgrund eines Reifenschadens, der durch einen Fremdkörper auf dem Rollfeld entstanden war. Unser Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) nahm sich der Sache an, weil nicht klar war, ob den Passagieren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person zustand.
Juristischer Graubereich
Für Eurowings schien kein Zweifel daran zu bestehen, dass es nicht so war – es habe sich ja um eine sogenannte Fremdkörperbeschädigung gehandelt. Während das bei Vogelschlag eindeutig ist, ist es das nach Ansicht unserer EVZ-Juristen im vorliegenden Fall nicht. Es handelt sich um einen juristischen Graubereich; ebenso wie die Behauptung von Eurowings, dass der Flughafenbetreiber alleine für die Verkehrssicherheit am Rollfeld hafte. Es dauerte übrigens mehr als drei Monate, bis wir nach mehreren Urgenzen eine Antwort erhielten.
Eurowings: Kein Interesse an Aufklärung
Als wir daraufhin um Details zu der von Eurowings zitierten Rechtsprechung und um Abklärung des Falles auf dieser Basis baten, mussten wir weitere vier Monate warten, nur um dann von Eurowings zu erfahren, dass man bei der eigenen Sach- und Rechtsauffassung bleibe. Gerne hätten wir uns durch sachliche Argumente und durch Belege davon überzeugen lassen, dass unsere Rechtsansicht falsch ist. So aber wurden wir einfach nur abgewimmelt, und mit uns die betroffenen Passagiere. Eurowings ist leider nicht an der Beseitigung von Unklarheiten interessiert.
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