Jugendkonten sind ab der Volljährigkeit kostenpflichtig. Davon wusste Frau Michalik nichts und erhielt eine Mahnung - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Elisabeth Barth betreut.
Frau Michalik hatte vor etlichen Jahren auf Initiative ihres Vaters bei der Erste Bank ein Jugendkonto für die Überweisung des Taschengelds abgeschlossen.
Konsequenzen nicht bewusst
Bei der Kontoeröffnung war ihr (nicht erziehungsberechtigter) Vater dabei; ihr selbst waren die rechtlichen Konsequenzen der Kontoeröffnung nicht bewusst. Als sie im November 2018 von der Erste Bank einen Mahnbrief erhielt, in dem ihr eine Kontoüberschreitung angezeigt wurde, war sie perplex: Ihr Vater hatte mittlerweile die Taschengeldzahlungen eingestellt und sie hatte das Konto seither nicht mehr aktiv genutzt.
Ab Volljährigkeit kostenpflichtig
Sie wusste nicht, dass ein Jugendkonto mit Erreichen der Volljährigkeit in ein kostenpflichtiges Girokonto umgewandelt wird. Auf unsere Vermittlung buchte die Erste Bank die offene Forderung aus und schloss das Konto.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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