Man muss nicht heiraten, um gemeinsam eine Wohnung erwerben zu können. Das ist die auffälligste Änderung im novellierten Wohnungseigentumsgesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft tritt.
Eigentümerpartnerschaft
Diese Neuregelung wird sicher viele Käufer erfreuen. Bislang war es ja nur für Ehegatten möglich, gemeinsames Eigentum an einer Wohnung zu erwerben. Andere Partner mussten sich mit mühsamen Konstruktionen, wie etwa einer offenen Erwerbsgesellschaft, behelfen. Ab 1. Juli können zwei natürliche Personen eine Eigentümerpartnerschaft bilden; in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, ist unerheblich. Auch Ehepartner gelten nun als Eigentümerpartner. Die Partner können über das gemeinsame Wohnungseigentum nur gemeinsam verfügen und haften für alle Verbindlichkeiten daraus zur ungeteilten Hand (in vollem Umfang). Auch die Rechte zur Abstimmung und Minderheitsrechte können die Partner nur gemeinsam ausüben.