"Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Vertragsänderung bei Ebay.
Jahrelang, schrieb uns Herr Schlager, waren bei eBay Posten bei einer Einstellung um 1 Euro von Angebotsgebühren befreit. Als er letzten Sommer 849 Posten einstellte, hieß es, dass nun pro Monat 100 Posten gebührenbefreit seien, und er 187,25 Euro zahlen müsse. Das kann doch nicht rechtens sein, er sei vorab über diese Änderung schließlich nicht informiert worden, meinte er.
"So wie andere eBay-Mitglieder ist auch Herr Schlager auf unserer Website über die Gebührenänderung informiert worden", teilte eBay den Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg mit, die den Fall bearbeiteten. Da man Herrn Schlager aber als Mitglied schätze, werde man ihm die 187,25 Euro rückerstatten.